Gebühren der städtischen KiTas bleiben gleich
Mehr Qualität für die KiTas in Karlsruhe

Foto:  Gautam Arora / unsplash.com
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Zukünftig sollten freie Träger von Kindertagesstätten die Möglichkeit haben, ihre KiTa-Gebühren selbstständig zu gestalten, ohne sich an die vormals vorgeschriebenen 10 % Nivellierung zu halten.  
Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und FÜR Karlsruhe setzt sich in einem Antrag dafür ein, dass die bisherige KiTa-Gebührennivellierung der Stadt Karlsruhe zurückgenommen wird.

Diese wegweisende Neuregelung eröffnet den freien Trägern die Chance, durch zusätzliche Einnahmen die Qualität der Betreuung weiter zu steigern und damit attraktivere finanzielle Angebote für Fachkräfte zu schaffen.
Hintergrund der Entscheidung war das angestrebte Ziel der Stadt Karlsruhe, die Elternbeiträge in städtischen, kirchlichen und freien Einrichtungen einheitlich zu gestalten. Doch die bisherige Beschränkung, wonach freie Träger höchstens zehn Prozent höhere Gebühren als städtische Kitas verlangen durften, führte nicht zu der erhofften Entwicklung einer ausreichenden Kinderbetreuung. Aktuell fehlen in Karlsruhe über 1000 Kinderbetreuungsplätze.

Die Einführung einer freien Gebührenordnung für die freien Träger hat keinerlei Auswirkungen auf Elternhäuser mit geringem Einkommen, da die KiTa-Gebühren dieser Haushalte weiterhin von der Stadt getragen werden. Das Gebührenniveau der städtischen Kindertagesstätten bleibt unverändert.

Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und FÜR Karlsruhe ist überzeugt, dass diese Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in Karlsruhe darstellt und gleichzeitig den freien Trägern die Möglichkeit gibt, sich noch stärker zu profilieren.

FAQ

Welche Auswirkungen hat die Neuregelung der KiTa-Gebühren auf Eltern mit geringem Einkommen?

Die Neuregelung hat keinerlei Auswirkungen auf Elternhäuser mit geringem Einkommen, da die KiTa-Gebühren dieser Haushalte weiterhin von der Stadt getragen werden.

Bleibt das Gebührenniveau der städtischen Kindertagesstätten unverändert?

Ja, das Gebührenniveau der städtischen Kindertagesstätten bleibt unverändert. Die Neuregelung betrifft ausschließlich die freien Träger von Kindertagesstätten.

Wie sollen die freien Träger von Kindertagesstätten von der Neuregelung profitieren?

Die freien Träger erhalten durch die Neuregelung die Möglichkeit, ihre Gebühren eigenständig festzulegen. Dadurch können sie zusätzliche Einnahmen generieren und die Qualität der Betreuung weiter verbessern. Zudem können attraktivere finanzielle Angebote für Fachkräfte geschaffen werden.

Warum ist die Neuregelung notwendig?

Die bisherige Nivellierung der KiTa-Gebühren hat nicht zu der gewünschten Entwicklung einer ausreichenden Kinderbetreuung geführt. Durch die Neuregelung sollen die freien Träger mehr Spielraum erhalten, um die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Karlsruhe zu verbessern.

Autor:

Marius Meger aus Karlsruhe

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