Westpfalz-Klinikum hebt Besuchsverbot auf
3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht für Besucher auch in Patientenzimmern

Das Westpfalz-Klinikum lockert – trotz der weiterhin angespannten personellen Situation – ab Sonntag, 1. Mai, seine Besuchsregelungen | Foto: Westpfalz-Klinikum
  • Das Westpfalz-Klinikum lockert – trotz der weiterhin angespannten personellen Situation – ab Sonntag, 1. Mai, seine Besuchsregelungen
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Kaiserslautern. Das Westpfalz-Klinikum lockert – trotz der weiterhin angespannten personellen Situation – ab Sonntag, 1. Mai, seine Besuchsregelungen. Patienten an den vier Standorten Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen dürfen wieder Besuch empfangen.

Es gilt die Regelung: ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag. In Einzelfällen können weiterhin Ausnahmeregelungen mit dem medizinischen Personal getroffen werden. Ein besonders berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei der Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden sowie bei der Begleitung von Geburten vor.

„Das Besuchsverbot war für viele schwer zu ertragen. Deshalb sind wir froh, dass wir unseren Patienten und ihren Angehörigen nun diese Lockerungen ermöglichen können“, sagt der designierte Geschäftsführer Thorsten Hemmer. „Wichtig ist, dass wir diesen Schritt gemeinsam und verantwortungsvoll angehen. Denn es ändert sich nichts daran, dass der Infektionsschutz unserer Patienten und Mitarbeitenden für uns höchste Priorität hat“, ergänzt der Ärztliche Direktor, Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. habil. Christian Mönch.

Wer seine Angehörigen besuchen möchte, muss ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte hingegen dürfen das Klinikum auch ohne Schnelltest betreten. Sie müssen am Eingang der Klinik einen Impfnachweis vorlegen. Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Besucher, die an Corona erkrankt waren und wieder genesen sind.

Weiterhin gilt im Westpfalz-Klinikum für Besucher die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch in den Patientenzimmern. Ebenso werden sie dazu aufgefordert, sich am Eingang die Hände zu desinfizieren und während des Aufenthalts die Hygiene-Richtlinien (Mindestabstand, Niesetikette etc.) einzuhalten. Personen, die Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten, ist der Zutritt nicht gestattet.

„Wir danken allen Patienten und Angehörigen für ihr großes Verständnis. Wir wissen, dass die zurückliegende Zeit allen sehr viel abverlangt hat“, sagt Thorsten Hemmer. Der designierte Geschäftsführer appelliert an die Bevölkerung, Impfangebote wahrzunehmen und sich auch weiterhin an die Hygieneregeln zu halten. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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