Auto wirbt für illegale Rennen – Polizei zieht Szene-Fahrzeug aus Verkehr

- Der Fahrer hatte den leistungsstarken Pkw rundum mit gut lesbaren Aufschriften versehen, die in englischer Sprache gezielt zur Teilnahme an Rennen aufforderten
- Foto: Polizeiautobahnstation Kaiserslautern
- hochgeladen von Ralf Vester
Kaiserslautern/A6. Am Mittwochnachmittag, 2. Juli 2025, kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein auffällig modifiziertes Fahrzeug, das mutmaßlich für illegale Straßenrennen vorgesehen war. Der Fahrer hatte den leistungsstarken Pkw rundum mit gut lesbaren Aufschriften versehen, die in englischer Sprache gezielt zur Teilnahme an Rennen aufforderten. Ergänzend waren eine Telefonnummer sowie ein Social-Media-Konto des Fahrzeugführers aufgebracht – offenbar mit dem Ziel, Rennen zu organisieren, Kontakte zu knüpfen und entsprechende Inhalte anschließend öffentlich zu verbreiten.
Am Fahrzeugheck befand sich eine auffällige Vorrichtung zur Anbringung einer 360-Grad-Kamera. Nach Einschätzung der Beamten sollte damit die Durchführung illegaler Rennen medial dokumentiert und über soziale Netzwerke verbreitet werden, um Reichweite und Aufmerksamkeit zu generieren.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte der junge Mann das Fahrzeug gerade erst in den öffentlichen Verkehrsraum eingeführt. Weitere Fahrzeuge befanden sich nicht in unmittelbarer Nähe, die Kamera war noch nicht installiert. Daher geht die Polizei derzeit davon aus, dass es bislang nicht zur Durchführung eines Rennens gekommen ist.
Dennoch kann laut § 315d Strafgesetzbuch (StGB) bereits der Versuch eines illegalen Straßenrennens strafbar sein. Ob der Tatbestand in diesem Fall erfüllt wurde, ist nun Gegenstand weiterer Ermittlungen. Der Fahrzeugführer wurde angewiesen, sämtliche Aufschriften umgehend zu entfernen. Zudem erhielt er eine eindringliche Belehrung über die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot von Straßenrennen, ihrer Durchführung, Teilnahme und Organisation.
Die Autobahnpolizei Kaiserslautern kündigt an, auch in den kommenden Sommermonaten intensive Kontrollen im Bereich der illegalen Raser- und Tuningszene durchzuführen. Erst am vergangenen Wochenende waren mehrere Fahrzeuge nach einem verbotenen Rennen auf der A63 gestoppt worden.
Das Strafgesetzbuch stellt nicht nur klassische Rennen unter Strafe, bei denen mehrere Fahrzeuge gegeneinander antreten. Auch das alleinige Fahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann bereits eine strafbare Handlung darstellen. Ebenso sind Unterstützer strafrechtlich relevant – etwa Personen, die ein Rennen ermöglichen, absichern oder gar organisieren, selbst wenn sie nicht selbst fahren. rav/pastkl




Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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