Zoll deckt mögliche Mindestlohn-Tricks bei Paketdiensten im Südwesten auf

Das Hauptzollamt Saarbrücken hat 260 Arbeitnehmer der Paketbranche kontrolliert. (Symbolbild)  | Foto: Julian Stratenschulte/dpa
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Saarbrücken. Beschäftigte in der Paketbranche im Saarland und im südwestlichen Rheinland Pfalz werden nach Erkenntnissen des Zolls teilweise nicht vollständig bezahlt. Dadurch kann der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde unterschritten werden.

Bei einer Kontrolle mehrerer Paketdienstleister stellten Beamte des Hauptzollamtes Saarbrücken fest, dass Arbeitszeiten immer wieder unvollständig erfasst oder gar nicht vergütet werden. Besonders häufig betroffen seien Überstunden oder Zeiten für das Beladen der Lieferfahrzeuge.

Zoll überprüft Paketdienste in der Region

Die Kontrollen fanden am Mittwoch, 6. Mai, statt. Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 260 Beschäftigte aus der Kurier, Express und Paketbranche.

Dabei ergaben sich mehrere Verdachtsfälle:

  • 15 Hinweise auf eine mögliche Unterschreitung des Mindestlohns
  • 9 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch
  • 1 Verdachtsfall von Schwarzarbeit

Außerdem leitete der Zoll mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. In einigen Betrieben fehlten notwendige Unterlagen oder Meldungen.

Subunternehmer im Fokus der Ermittler

Nach Angaben der Zollsprecherin fällt bei Kontrollen immer wieder der Einsatz von Subunternehmern auf. In solchen Konstruktionen bestehe häufiger der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig abgeführt oder Steuern hinterzogen werden.

Die laufenden Prüfungen sollen nun klären, ob Unternehmen in der Region gegen Arbeits- und Sozialvorschriften verstoßen haben. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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