Urteil zu Hahn-Beihilfen in Rheinland-Pfalz: Rückforderung rechtswidrig
- Die Rückforderung von Betriebsbeihilfen ist dem Gericht zufolge rechtswidrig. (Symbolbild)
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Leipzig. Die Rückforderung von Millionenhilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit eine Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz kassiert.
Nach Auffassung des Gerichts durfte das Land die Betriebshilfen für die Jahre 2017 und 2018 nicht zurückfordern. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Bewilligung gewesen. Zu diesem Zeitpunkt seien die Beihilfen rechtmäßig gewährt worden.
EU-Entscheidung löste Streit aus
Die EU-Kommission hatte die Hilfen zunächst genehmigt. Insgesamt ging es um rund 10,3 Millionen Euro für die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH.
Doch das Gericht der Europäischen Union erklärte diese Genehmigung im Jahr 2021 für nichtig. Daraufhin nahm Rheinland Pfalz die Bewilligungsbescheide zurück und verlangte das Geld vom Flughafenbetreiber zurück.
Forderung sogar im Insolvenzverfahren angemeldet
Die Betreibergesellschaft des Flughafens klagte gegen diese Rückforderung. Kurz darauf wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wurden die Beihilfen inklusive Zinsen Anfang Dezember zurückgefordert. Die Forderung wurde als nachträglicher Anspruch im laufenden Insolvenzverfahren angemeldet.
Mit dem Urteil aus Leipzig steht nun fest. Die Rückforderung war rechtswidrig. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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