Klage gegen Grundsteuer: Gericht prüft Modell in Baden-Württemberg

Wohnhäuser in Stuttgart. Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Wohnhäuser in Stuttgart. Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv)
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Stuttgart / Karlsruhe. Für viele Hausbesitzer im Südwesten könnte ein Verfahren vor Gericht jetzt Folgen für ihre Steuerbescheide haben. Am Mittwoch, 22. April, verhandelt der Bundesfinanzhof über zwei Klagen gegen das neue Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg.

Geklagt haben Eigentümer aus Stuttgart und Karlsruhe. Unterstützt werden sie vom Eigentümerverband Haus + Grund. Nach Ansicht der Kläger verstößt das Landesmodell gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte beide Klagen im Juni 2024 noch abgewiesen.

Bundesweite Klagewelle nach der Reform

Die Reform der Grundsteuer löste bundesweit zahlreiche Verfahren aus. Mehr als 2.000 Eigentümer zogen vor Gericht. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Damals erklärten die Richter das alte System wegen veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig.

Seitdem gilt ein neues System. In elf Bundesländern wird das sogenannte Bundesmodell angewendet. Fünf Länder haben eigene Modelle eingeführt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen

Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember bereits das Bundesmodell geprüft und für rechtmäßig erklärt. Nun folgen die Verfahren zu den Landesgesetzen. Den Anfang macht Baden-Württemberg.

Kritik am Modell im Südwesten

Die Landesregierung setzte bei der Reform auf ein vergleichsweise einfaches Berechnungsmodell. Entscheidend sind vor allem zwei Faktoren. Die Größe des Grundstücks und der sogenannte Bodenrichtwert. Dieser Wert wird von Gutachtern festgelegt.

Welche Gebäude auf dem Grundstück stehen oder wie hoch mögliche Mieteinnahmen sind, spielt dagegen keine Rolle.

Genau daran entzündet sich die Kritik der Kläger. Ein Grundstück mit ertragreichem Mehrfamilienhaus kann demnach ähnlich besteuert werden wie ein Grundstück mit kleinem Haus oder ohne Bebauung. In den verhandelten Fällen geht es unter anderem um eine Doppelhaushälfte bei einem Bodenrichtwert von 1.400 Euro pro Quadratmeter sowie um ein Zweifamilienhaus mit einem Bodenwert von 510 Euro.

Steuer betrifft auch viele Mieter

In Baden-Württemberg gibt es rund 5,6 Millionen steuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten. Die Grundsteuer betrifft damit einen großen Teil der Bevölkerung. Vermieter können die Abgabe in der Regel über die Nebenkosten auf Mieter umlegen.

Ein Urteil wird nach der Verhandlung noch nicht erwartet. Der Bundesfinanzhof setzt üblicherweise zunächst einen Termin für die Verkündung fest. Auch weitere Verfahren zu den übrigen Landesmodellen dürften das Gericht noch lange beschäftigen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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