Zugeschneiter Parkschein oder vereiste Scheiben? Diese Regeln gelten im Winter
- Parkscheine und Anwohnerausweise müssen grundsätzlich gut sichtbar im Auto liegen
- Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag
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Auto im Winter. Wer im Winter mit dem Auto losfahren möchte, muss Scheiben und Kennzeichen von Schnee und Eis befreien. Doch wie sieht es aus, wenn das Fahrzeug parkend stehen bleibt? Muss man dann auch regelmäßig Schnee entfernen, damit der Anwohnerparkausweis sichtbar bleibt?
Parkausweise müssen zunächst gut sichtbar sein
Parkscheine, Parkscheiben und andere Berechtigungen wie Anwohnerparkausweise müssen von außen gut erkennbar ausgelegt werden. Sind sie nicht lesbar, droht ein Knöllchen, erklärt der TÜV Thüringen. Autofahrer haben ihre Pflicht damit jedoch erfüllt. Deckt später Schnee oder Eis auf den Scheiben die Sicht auf die Ausweise, ist das kein Grund für Sanktionen. Voraussetzung ist, dass die Dokumente gültig sind.
Kennzeichen müssen vor der Fahrt freigeräumt werden
Vor dem Losfahren müssen die Nummernschilder wieder von Schnee und Eis befreit werden, falls sie nicht mehr lesbar sind. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro, warnt der ADAC Hessen-Thüringen.
Freie Sicht und geräumtes Fahrzeug sind Pflicht
Grundsätzlich müssen alle Scheiben freigeräumt werden. Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht aus. Wer nur ein solches freikratzt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Im Falle eines Unfalls kann sogar eine Mithaftung drohen.
Schnee auf Dach, Motorhaube und Heck muss entfernt werden
Zusätzlich sind Dach, Motorhaube und Heck vom Schnee zu befreien. Löst sich dieser während der Fahrt und beeinträchtigt den nachfolgenden Verkehr, wird ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. [dpa]
Autor:Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße |
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