Weidenkätzchen im Südwesten: Warum Pflücken tabu ist
- Man muss nicht verzichten. Wer Weidenkätzchen für Ostern möchte, kann sie beim Blumenhändler oder im Supermarkt kaufen.(Archiv)
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Baden Württemberg erlebt im Frühjahr die ersten Weidenkätzchen. Wer jetzt Zweige für die Dekoration schneidet, schadet Insekten und verstößt gegen geltendes Recht.
Frühe Blüte mit großer Bedeutung
Weiden wie die Salweide blühen bereits im Februar und März. Die silbrig glänzenden Kätzchen sind Blütenstände. Sie liefern nach dem Winter eine der ersten Nahrungsquellen für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Auch Vögel wie Zilpzalp oder Meisen nutzen den Nektar.
Naturschützer des BUND in Baden Württemberg weisen darauf hin, dass jede abgeknipste Blüte fehlt. Schon ohne menschliche Eingriffe ist das Nahrungsangebot im zeitigen Frühjahr knapp.
Schneiden ist rechtlich untersagt
Hinzu kommt die Rechtslage. Nach Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden. In einzelnen Bundesländern steht die Salweide zusätzlich unter Schutz.
Neben der Nahrung geht es um die Bestäubung. Insekten besuchen die Blüten und sichern so die Fortpflanzung der Pflanzen. Wird die Blüte entfernt, fällt dieser Prozess aus.
Dekoration ist trotzdem möglich
Ganz verzichten muss niemand. Diese Alternativen gelten als naturverträglich.
- Weidenkätzchen aus dem Blumenhandel oder Supermarkt
- Zurückhaltende Entnahme im eigenen Garten
- Forsythienzweige. Sie bieten keinen Nektar und keinen Pollen
Der BUND empfiehlt zudem, die Blütezeit bewusst draußen zu erleben. Das Beobachten von Insekten an den Kätzchen zeigt, wie wichtig die frühe Weide für das Ökosystem ist. dpa.
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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