Verträge nach Todesfall: Was Erben jetzt kündigen und prüfen sollten

Verträge nach Todesfall: Im Todesfall müssen Angehörige einen kühlen Kopf bewahren - und viele bürokratische Erledigungen meistern.  | Foto: dpa
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Verträge nach Todesfall. Nach einem Todesfall müssen Erben und Hinterbliebene einige Verträge schnell prüfen, weil Kosten und Pflichten oft weiterlaufen. Besonders wichtig sind Mietvertrag, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Vereinsmitgliedschaften und Fitnessstudiovertrag.

Beim Mietvertrag endet das Vertragsverhältnis nicht automatisch mit dem Tod. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg können Ehegatten oder Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt leben, das Mietverhältnis fortführen. Das gilt auch für andere Personen aus demselben Haushalt.

Verträge nach Todesfall: Vor allem Miete kann weiterlaufen

Tritt niemand aus diesem Kreis in den Vertrag ein, wird er mit den Erben fortgesetzt. Dann können auch Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen auf den Nachlass zukommen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich. Dafür gilt laut Verbraucherzentrale eine Frist von einem Monat, nachdem der Todesfall bekannt wurde.

Telefon- und Internetverträge lassen sich mit einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Viele Telekommunikationsunternehmen zeigen sich dabei kulant und ermöglichen einen kurzfristigen Ausstieg.

Den Rundfunkbeitrag sollten Erben ebenfalls rasch regeln. Die verstorbene Person kann beim Beitragsservice abgemeldet werden. Die Beitragspflicht endet erst ab dem nächsten vollen Monat nach Eingang der Mitteilung über den Todesfall.

Einige Mitgliedschaften enden automatisch, andere nicht

Bei Vereinsmitgliedschaften endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Tod. Damit entfällt auch die Pflicht, Beiträge weiter zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät dennoch dazu, den Verein über den Todesfall zu informieren.

Anders ist es beim Fitnessstudiovertrag. Er endet nicht automatisch mit dem Tod. In der Praxis zeigen sich Studios den Verbraucherschützern zufolge aber oft kulant und ermöglichen ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag.

Für Erben kommt es deshalb vor allem darauf an, Verträge nach einem Todesfall zügig zu prüfen und Fristen beim Kündigen im Blick zu behalten. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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