Urlaub im Job flexibel planen: Chef darf Jahresplan nicht erzwingen
- Den Urlaub für das ganze Jahr vorplanen? Was für Arbeitgeber wünschenswert ist, kann Arbeitnehmer unter Druck setzen.
- Foto: dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Urlaub planen im Job. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihren gesamten Jahresurlaub schon zu Jahresbeginn festzulegen. Wer später spontan freie Tage beantragt, hat grundsätzlich weiterhin Anspruch darauf, dass der Wunsch geprüft und möglichst berücksichtigt wird.
Viele Unternehmen bitten zu Jahresbeginn um eine langfristige Planung der Urlaubstage. Das erleichtert die Organisation im Betrieb. Rechtlich verbindlich ist eine komplette Jahresplanung für Arbeitnehmer jedoch nicht.
"Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Grundsätzlich dürfen Unternehmen zwar eine Planung erbitten. Beschäftigte müssen sich aber nicht für das gesamte Jahr festlegen.
Betriebsferien können Urlaubstage festlegen
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber dennoch vorgeben, wann Urlaub genommen wird. Das gilt zum Beispiel bei festgelegten Betriebsferien. In solchen Zeiträumen kann verlangt werden, dass ein Teil der verfügbaren Urlaubstage eingesetzt wird.
Außerhalb solcher Vorgaben bleibt der individuelle Urlaubsanspruch bestehen. Auch wenn der Antrag erst später im Jahr gestellt wird, muss der Arbeitgeber den Wunsch grundsätzlich berücksichtigen.
Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen oder bereits viele Kollegen zur gleichen Zeit Urlaub haben. Dann kann der Betrieb den Zeitraum verschieben oder ablehnen.
Für Beschäftigte bedeutet das. Eine frühe Planung kann im Alltag helfen, bindend für das ganze Jahr ist sie jedoch nicht. Spontane Urlaubsanträge bleiben grundsätzlich möglich. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |