Unbestellte Pakete behalten: Was hinter Brushing steckt

Unerwartete Pakete als Betrugssignal: Wer unbestellte, oft minderwertige Ware erhält, ist vermutlich Opfer der sogenannten Brushing-Masche geworden.  | Foto: dpa
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Brushing-Betrug. Plötzlich liegt ein Paket im Briefkasten, obwohl niemand im Haushalt etwas bestellt hat. Hinter solchen Lieferungen steckt oft eine Betrugsmasche im Onlinehandel. Die Ware darf in vielen Fällen sogar behalten werden.

Von Handyhüllen über Saatgut bis zu Modeschmuck. Immer wieder erhalten Menschen unerwartet kleine Pakete mit meist geringwertigen Produkten. Nach Angaben der Stiftung Warentest handelt es sich häufig um sogenanntes „Brushing“. Dabei nutzen Händler fremde Namen und Adressen, um eigene Produkte zu bestellen und zustellen zu lassen.

Der Hintergrund ist ein Trick bei Online-Marktplätzen. Wird eine Bestellung tatsächlich ausgeliefert, gilt der Empfänger in vielen Shops als verifizierter Käufer. Händler können dann unter diesem Namen positive Bewertungen veröffentlichen.

Gefälschte Bewertungen sollen Verkäufe steigern

Durch solche Bewertungen wirken Produkte seriöser und häufiger gekauft. Das kann die Verkaufszahlen erhöhen. Laut Stiftung Warentest tritt die Masche besonders auf großen Online-Marktplätzen auf.

Typisch für Brushing ist folgendes Vorgehen:

  • Händler beschaffen sich Namen und Adressen aus Datenlecks, Hackerangriffen oder aus dem Darknet.
  • Mit diesen Daten bestellen sie Produkte aus dem eigenen Shop.
  • Die Ware wird an reale Anschriften verschickt, damit eine bestätigte Lieferung entsteht.
  • Danach erscheinen positive Bewertungen unter dem Namen der betroffenen Person.

Unbestellte Ware muss in der Regel nicht zurück

Wer ein solches Paket erhält, muss die Ware grundsätzlich nicht zurückschicken. Auch eine beiliegende Rechnung muss nicht bezahlt werden, wenn keine Bestellung erfolgt ist.

Trotzdem gilt die Lieferung als Hinweis auf mögliche Datenprobleme. Fachleute raten daher zu einigen Vorsichtsmaßnahmen:

  • Passwörter von Shopping- und E-Mail-Konten ändern.
  • Prüfen, ob unbekannte Bestellungen in Onlinekonten auftauchen.
  • Verdächtige Fälle beim jeweiligen Marktplatz melden.

Bei Amazon gibt es dafür etwa ein Formular im Kundenservice-Bereich, das über die Hilfe-Suche mit dem Stichwort „Brushing“ erreichbar ist.

Auch ein einfacher Zustellfehler ist möglich

Bevor von Betrug ausgegangen wird, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Adresse. Manchmal steckt schlicht ein Zustellfehler dahinter, etwa ein Zahlendreher bei der Hausnummer. In solchen Fällen sollte der Absender informiert und das Paket zur Abholung bereitgehalten werden.

Ebenso kann eine Nachfrage im eigenen Haushalt sinnvoll sein, falls jemand die Bestellung doch ausgelöst hat. Bleibt das Paket ungeklärt, darf die Ware in der Regel behalten, genutzt oder entsorgt werden. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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