Schäden im Elterntaxi: Wer wann für Kratzer und Co. haftet
- Ärgerlich: Hat ein fremdes Kind bei der Mitnahme zur Schule einen Schaden verursacht? Dann bleiben Geschädigte darauf im Zweifel selbst sitzen.
- Foto: Christin Klose/dpa-mag
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Schäden im Elterntaxi. Ob Eltern oder Kinder für Kratzer, kaputte Türgriffe oder verschmierte Sitze zahlen müssen, hängt vor allem vom Alter des Kindes, der Situation und der Aufsicht ab. Im Alltag heißt das, dass Schäden am eigenen Auto und an fremden Wagen rechtlich unterschiedlich bewertet werden.
Wenn mitgenommene Kinder im Auto etwas beschädigen, gibt es keine pauschale Regel. Nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer kommt es darauf an, ob der Schaden vorsätzlich entstanden ist, ob ein parkendes Auto betroffen war und ob das Kind die Folgen seines Handelns schon verstehen konnte.
Haftung richtet sich nach Alter und Einsicht des Kindes
Für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren gilt, dass sie nur haften, wenn sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Das gilt zudem nur bei Schäden an einem parkenden Auto, nicht im fließenden Verkehr.
Ab dem Alter von zehn Jahren haften Kinder nur dann, wenn sie verstehen konnten, dass ihr Verhalten falsch war und sie dafür Verantwortung tragen müssen. Ob diese geistige Reife vorliegt, wird immer im Einzelfall beurteilt.
Eltern müssen einen Schaden nur ersetzen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie eng die Aufsicht sein muss, hängt vom Alter und Charakter des Kindes ab. Entscheidend ist laut Rechtslage, was verantwortungsbewusste und vernünftige Eltern in derselben Situation getan hätten.
Versicherung zahlt nicht automatisch
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto nicht. Nach Angaben von Rechtsanwalt Jan Kemperdiek kann in solchen Fällen je nach Vertrag und Einzelfall eine Kaskoversicherung einspringen.
- Verschmierte Sitze im eigenen Auto sind kein Fall für die Kfz-Haftpflicht.
- Ein abgebrochener Türgriff an einem parkenden fremden Auto kann je nach Alter und Vorsatz des Kindes zu einer Haftung führen.
- Ein Kratzer im Zusammenhang mit fließendem Verkehr wird bei jüngeren Kindern anders bewertet als ein Schaden im Stand.
Für Familien ist deshalb vor allem wichtig, Alter des Kindes, konkrete Situation und möglichen Versicherungsumfang zusammen zu betrachten. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |