Rentenlücken vermeiden: Ausbildungsplatzsuche melden

Noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Wer die Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann sich unter Umständen Anrechnungszeiten für die Rente sichern. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Wer die Suche bei der Agentur für Arbeit meldet, kann sich unter Umständen Anrechnungszeiten für die Rente sichern.
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Ausbildungsplatzsuche melden. Wer nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann sich mit einer Meldung bei der Agentur für Arbeit unter Umständen wichtige Zeiten für die Rente sichern.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Anerkannt werden solche Anrechnungszeiten vor allem für junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren, wenn die Suche nach einem Ausbildungsplatz gemeldet ist.

Anrechnungszeiten helfen gegen Lücken im Versicherungsverlauf

Voraussetzung ist laut Deutscher Rentenversicherung, dass die Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat andauert. Ob ein Schulabschluss vorliegt, spielt dabei keine Rolle. Auch Leistungen der Agentur für Arbeit müssen in diesem Zeitraum nicht bezogen werden.

Wer älter als 25 Jahre ist, bekommt die Suche nach einem Ausbildungsplatz nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Das gilt dann, wenn unmittelbar davor eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit bestand und dabei Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden.

Anrechnungszeiten sind Zeiträume, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden konnten, etwa wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung. Sie können Lücken in der Erwerbsbiografie vermeiden, beim Erreichen der 35-jährigen Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente helfen und bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Für Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz kann die Meldung deshalb später im Versicherungsverlauf relevant sein. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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