Notenverkündung im Saarland: Nennung vor Klasse unzulässig
- Die Noten stehen auf dem Zeugnis. Was aber ist davon zu halten, wenn sie vor der gesamten Klasse verkündet werden? (Symbolbild)
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Saarland. Die eigene Schulnote vor der ganzen Klasse zu hören galt lange als normal. Nach aktueller Rechtslage ist genau das im Saarland jedoch unzulässig. Schulen dürfen individuelle Noten nicht öffentlich vor Mitschülern verkünden.
Grundlage ist der Erlass zur Leistungsbewertung vom 9. Juli 2024. Nach Angaben des Bildungsministeriums gilt für alle Schulformen. Die Nennung einzelner personenbezogener Noten vor der Klasse ist aus Datenschutzgründen und auch aus pädagogischen Gründen nicht erlaubt.
Datenschutz sieht klare Grenzen
Auch aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten fehlt eine rechtliche Grundlage für das öffentliche Bekanntgeben individueller Noten. Ohne eine solche Grundlage sei die Praxis datenschutzrechtlich unzulässig. Daran ändere auch eine mögliche motivierende Absicht nichts.
Für Schulen gelten dabei konkrete Regeln.
- Individuelle Noten dürfen nicht vor der Klasse genannt werden.
- In Grundschulen und Förderschulen dürfen Notenspiegel nicht im Klassenraum bekanntgegeben werden.
- An weiterführenden Schulen sind Notenspiegel nur anonymisiert erlaubt.
- Sie dürfen lediglich in schriftlichen Kernfächern wie Deutsch, Mathematik oder Fremdsprachen veröffentlicht werden.
Pädagogen warnen vor Bloßstellung
Der Saarländische Lehrerinnen und Lehrerverband hält öffentliche Notennennungen für problematisch. Landesvorsitzender Dominik Schwer nennt es ein absolutes No Go, schlechte Leistungen vor der Klasse „rauszuposaunen“. Schon ein Notenspiegel könne für Kinder belastend sein.
Studien zeigten, dass der Leistungsdruck durch Schulnoten das psychische Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern beeinträchtigen könne. Lehrkräfte müssten deshalb sehr sensibel mit Rückmeldungen umgehen.
Auch der Saarländische Philologenverband sieht keinen pädagogischen Nutzen. Eine öffentliche Bekanntgabe habe keinen echten Erkenntniswert für den Lernprozess.
Positive Leistungen dürfen sichtbar sein
Anders bewertet die bildungspolitische Sprecherin der CDU Landtagsfraktion, Jutta Schmitt Lang, das Hervorheben besonders guter Leistungen. Wenn etwa die beste Klassenarbeit oder eine deutliche Leistungssteigerung gewürdigt werde, könne das motivierend wirken.
Allerdings warnen Pädagogen auch hier vor Vorsicht. Selbst eine Auszeichnung könne einzelnen Schülerinnen oder Schülern unangenehm sein.
Ministerin setzt auf Feedback statt Bloßstellung
Bildungsministerin Christine Streichert Clivot betont, Schule müsse ein Ort sein, an dem junge Menschen Vertrauen in ihre Fähigkeiten entwickeln. Noten dürften niemals dazu dienen, jemanden bloßzustellen.
Anonymisierte Notenspiegel könnten zwar Transparenz über das Leistungsniveau einer Klasse schaffen. Entscheidend sei jedoch die persönliche Rückmeldung. Diese begleite den individuellen Lernweg und unterstütze die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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