Neue Regeln bei Heizungssanierung: Zuschüsse ändern sich - warum man jetzt schnell handeln sollte
- Ein modernes Heizsystem sorgt in der Wohnung für angenehme Wärme – bei einer geplanten Heizungsmodernisierung können Fördermöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen.
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Heizung. Wer sein Haus energetisch sanieren oder eine alte Heizung ersetzen möchte, sollte sich derzeit genau über die geltenden Förderbedingungen informieren. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besonders beim Heizungstausch haben sich die Förderbedingungen verändert.
Heizungstausch: Noch bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Für eine neue klimafreundliche Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können je nach Einkommen zusätzliche Förderungen hinzukommen. Der Einkommensbonus liegt bei bis zu 40 Prozent.
Auch Familien können profitieren: Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzusetzende Haushaltseinkommen um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können Familien in eine höhere Förderstufe gelangen. Zusätzlich gibt es derzeit noch den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Er beträgt aktuell 16 Prozent und kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Austausch einer alten Heizung genutzt werden.
Förderung wird schrittweise reduziert
Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, sollte allerdings die zeitliche Entwicklung beachten und schnell handeln. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt derzeit 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 wird dieser Betrag erstmals reduziert und anschließend zweimal jährlich weiter abgesenkt. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab diesem Zeitpunkt schrittweise um jeweils vier Prozentpunkte.
Damit kann es sich für Eigentümer lohnen, eine bereits geplante Sanierung nicht unnötig aufzuschieben. Gleichzeitig sollte die Entscheidung nicht allein von der Förderung abhängig gemacht werden: Entscheidend sind auch der Zustand des Gebäudes, die passende Heiztechnik und die individuellen Kosten.
Auch Dämmung und andere Sanierungen betroffen
Die Änderungen beschränken sich nicht ausschließlich auf Heizungen. Auch bei der Förderung umfassender energetischer Sanierungen von Wohngebäuden wurden die Bedingungen angepasst. Unter anderem entfällt der bisherige zusätzliche Fünf-Prozent-Bonus für die Effizienzhaus-Stufe mit Erneuerbare-Energien-Klasse. Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstern gelten wiederum eigene Förderbedingungen. Deshalb sollte vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden, welches Programm infrage kommt.
Förderantrag unbedingt vor der Arbeiten Beginn stellen
Ein wichtiger Grundsatz bleibt: Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte sich vor Beginn der Sanierungsmaßnahme über die Voraussetzungen informieren und den Antrag beziehungsweise die erforderlichen Förderunterlagen rechtzeitig einreichen. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe eines einzelnen Zuschusses schauen, sondern die gesamte Maßnahme einschließlich Kosten, Förderbedingungen und langfristiger Energieeinsparung betrachten.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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