Neue EU-Labels zeigen Gewährleistung und Garantie an: Was Verbraucher darüber wissen müssen
- Neue EU-Labels machen Gewährleistung und Garantie beim Einkauf sichtbarer.
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Europa. Wer in der EU einkauft, soll seine Rechte bei mangelhaften Waren ab Samstag, 27. September, schneller erkennen können. Dann müssen Händler im stationären Handel und im Onlinehandel ein einheitliches Gewährleistungslabel gut sichtbar anzeigen.
Das neue Label informiert schon vor dem Kauf über die wichtigsten Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung. Wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mitteilt, gilt die Pflicht für den Verkauf physischer Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher, auch bei Produkten mit digitalen Elementen wie Smartphones oder Kopfhörern.
Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens im stationären Handel, die sofort beim Kauf erfüllt werden. Dazu zählen laut Quelle etwa Lebensmittel oder Medikamente.
Was die neuen Hinweise beim Einkauf bedeuten
Das Gewährleistungslabel weist unter anderem darauf hin, dass die gesetzliche Gewährleistung für Neuware in der EU mindestens zwei Jahre beträgt. Je nach Land kann die Frist auch länger sein. Außerdem erklärt das Label, wann Verkäufer für Mängel haften, wie sie bei Problemen helfen müssen und was Käufer tun können, um ihre Rechte durchzusetzen.
Das Label schafft keine neuen Rechte. Es macht bestehende Rechte nur leichter erkennbar. Elisabeth Viering, Juristin beim EVZ Deutschland, sagt: „ Das neue Gewährleistungslabel kann Verbrauchern dabei helfen, ihre Rechte besser zu erkennen und einzuschätzen – gerade wenn sie bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkaufen “
Im Laden kann das Label zum Beispiel auf einem Poster oder in der Nähe der Kasse hängen. Im Onlinehandel müssen Händler es farbig darstellen. Die Gestaltung gibt die EU vor. Händler dürfen sie nicht verändern. Gedruckt muss das Label mindestens DIN-A4-Größe haben.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Zusätzlich kommt ab Samstag, 27. September, das neue GARAN-Label für bestimmte freiwillige Herstellergarantien. Es kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, wenn sie Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne Zusatzkosten angeboten wird, die gesamte Ware abdeckt und länger als zwei Jahre gilt. Das GARAN-Label macht vor allem die Dauer der Herstellergarantie sichtbar. Ergänzt werden muss es um Angaben zur Marke oder zum Hersteller, zur Modellkennzeichnung und zum Garantiezeitraum.
Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und greift bei mangelhafter Ware. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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