Nackt sonnen: Wo es erlaubt ist und wann Bußgeld droht

Nackt sonnen: Sicherer Ort zum nackten Sonnenbaden: An ausgewiesenen FKK-Stränden ist das ausdrücklich erlaubt.  | Foto: dpa
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Nackt sonnen. Streifenfreie Bräune ist erlaubt, solange sich niemand belästigt fühlt und der Ort dafür geeignet ist. Wer sich dagegen öffentlich an ungeeigneten Plätzen auszieht, riskiert einen Platzverweis oder ein Bußgeld.

Viele Menschen nutzen sonnige Tage für eine möglichst gleichmäßige Bräune. Rechtlich ist Nacktheit in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist laut dem Rechtsanwalt Henning J. Bahr jedoch, ob sich andere Personen dadurch gestört oder belästigt fühlen. Geeignete Orte sind zum Beispiel ausgewiesene FKK-Strände. Auch im privaten Bereich kann Nacktheit erlaubt sein.

Nackt sonnen auf Balkon oder im Garten nur ohne Einblicke

«Auf dem eigenen, nicht einsehbaren Balkon können Sie an Ihrer streifenfreien Bräune arbeiten», sagt die Rechtsanwältin Charlotte Gaschke. Nicht einsehbar bedeutet, dass weder Nachbarn noch Passanten direkten Blick auf den Bereich haben. Zusätzliche Sicherheit kann ein Blick in Mietvertrag oder Hausordnung geben. Dort kann festgelegt sein, dass unbekleideter Aufenthalt auf Balkon, Terrasse oder im Garten untersagt ist, um Belästigungen zu vermeiden.

Im Stadtpark drohen Platzverweis und Bußgeld

Wer sich dagegen vollständig nackt etwa in einem Stadtpark sonnt, kann Probleme bekommen. Fühlen sich andere Menschen belästigt, kann ein Bußgeld verhängt werden, erklärt Henning J. Bahr. Die mögliche Höhe liegt laut dem Juristen zwischen 5 Euro und 1.000 Euro. In der Praxis sprechen Behörden häufig zunächst einen Platzverweis aus. Entscheidend bleibt damit der Ort und die Wirkung auf andere. Wo Nacktheit niemanden stört oder ausdrücklich erlaubt ist, bleibt auch das Sonnen ohne Kleidung rechtlich unproblematisch. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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