Kündigung prüfen: Wann Video-Beweise trotzdem zählen

Hat der Arbeitgeber einen Beschäftigten heimlich und ohne konkreten Anlass via Videokamera gefilmt, handelt er rechtswidrig. | Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag
  • Hat der Arbeitgeber einen Beschäftigten heimlich und ohne konkreten Anlass via Videokamera gefilmt, handelt er rechtswidrig.
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Kündigung trotz Videoüberwachung. Auch rechtswidrig gewonnene Aufnahmen können eine Kündigung stützen, wenn sie eine vorsätzliche schwere Pflichtverletzung belegen. Entscheidend ist stets der Einzelfall und nicht allein, ob bei der Überwachung Datenschutzvorgaben verletzt wurden.

Arbeitsgerichte wägen nach Angaben von Patricia Threin, Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Frankfurt am Main, das Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten gegen das Aufklärungs- und Eigentumsinteresse des Arbeitgebers ab. «Grundsätzlich schon», sagt sie zur Frage, ob Erkenntnisse aus unzulässiger Überwachung arbeitsrechtliche Folgen haben können. «Generell gilt: Datenschutz ist kein Tatenschutz», so Threin.

Schwere Pflichtverletzungen können Aufnahmen verwertbar machen

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können Daten aus einer offenen Videoüberwachung vor Gericht verwertet werden, wenn Beschäftigte vorsätzlich eine schwere Pflichtverletzung begangen haben. Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen 2 AZR 296/22.

Dazu können etwa gehören:

  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug

Das kann auch gelten, wenn die offen installierte Kamera nicht sämtliche Datenschutzvorgaben erfüllt hat. Als Beispiele nennt Threin verletzte Hinweispflichten oder nicht eingehaltene Speicherfristen.

Heimliche Aufnahmen ohne Anlass bleiben rechtswidrig

Anders liegt der Fall bei heimlichen Videoaufnahmen ohne konkreten Anlass. Filmt ein Arbeitgeber Beschäftigte verdeckt, handelt er rechtswidrig. Zwar kann er dennoch versuchen, eine Kündigung mit den gewonnenen Erkenntnissen vor Gericht zu begründen. Wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann jedoch ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

Zudem können Datenschutzbehörden gegen Arbeitgeber hohe Bußgelder verhängen. Bei einer Kündigung nach Videoüberwachung kann die Einordnung durch Betriebsrat, Gewerkschaft oder juristische Beratung helfen, die Umstände des Einzelfalls prüfen zu lassen. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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