Kabel-TV kündigen oder behalten: Was jetzt für Mieter zählt

Viele Haushalte können bis Ende Mai entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Vertrag kündigen oder verlängern möchten. | Foto: dpa
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Kabel-TV kündigen. In vielen Haushalten endet Ende Juni die Mindestlaufzeit von Kabel-TV-Verträgen. Damit entsteht eine Gelegenheit zu prüfen, ob der Anschluss noch benötigt wird oder ob günstigere Alternativen wie Antenne, Satellit oder Internetfernsehen besser passen.

Viele Mieter hatten zum Dienstag, 1. Juli, einen eigenen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Kabelgebühren nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden. Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen wollte, musste selbst einen Einzelvertrag abschließen.

In vielen Fällen läuft nun eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aus. Deshalb lohnt sich ein Blick auf Preis, Nutzung und mögliche Alternativen.

Kündigung muss oft bis Samstag, 31. Mai, beim Anbieter eingehen

Viele Kabel-TV-Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Häufig gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Damit muss die Kündigung in vielen Fällen spätestens bis Samstag, 31. Mai, beim Anbieter eingegangen sein.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag meist nur noch monatlich. Allerdings können Rabatte entfallen, die während der ersten zwei Jahre gewährt wurden. Dadurch kann der monatliche Preis steigen.

Das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“ rät, die Kündigung über den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters vorzunehmen. Dieser muss direkt erreichbar sein und darf keinen Login in den Kundenbereich verlangen.

Fernsehen ist auch ohne Kabel möglich

Lineares Fernsehen lässt sich weiterhin über mehrere Wege empfangen. Neben Kabel gibt es drei verbreitete Alternativen:

  • Antenne (DVB-T2): Öffentlich-rechtliche Programme in HD sind kostenlos empfangbar. Private HD-Sender werden kostenpflichtig über Freenet TV angeboten.
  • Satellit (DVB-S2): Öffentlich-rechtliche HD-Sender und private Sender in Standardauflösung sind frei empfangbar. Private HD-Sender sind über HD+ kostenpflichtig.
  • Internet (IPTV): Fernsehdienste laufen über den Internetanschluss, etwa über Provider oder Plattformen wie Joyn, TV.de, Waipu.tv oder Zattoo.

Wann eine Kündigung sinnvoll sein kann

Nach Einschätzung von „Teltarif.de“ sprechen mehrere typische Situationen dafür, einen Kabelvertrag auslaufen zu lassen:

  • Der Anschluss wird nach dem Wechsel zu IPTV nicht mehr genutzt.
  • Fernsehen erfolgt hauptsächlich über Mediatheken oder Streamingdienste.
  • Der Internetanschluss wurde inzwischen auf Glasfaser, DSL, Mobilfunkinternet oder Starlink umgestellt.
  • Das Senderangebot im Kabel wird als zu begrenzt empfunden.
  • Häufige Frequenzumstellungen führen zu regelmäßigen Sendersuchläufen.
  • Der Anschluss arbeitet störanfällig oder technische Probleme bleiben ungelöst.

Wann Kabel-TV weiterhin sinnvoll sein kann

Es gibt aber auch Gründe, den Anschluss zu behalten oder den Vertrag zu verlängern:

  • Der Kabelvertrag ist durch Rabatte günstiger als vergleichbare IPTV-Angebote.
  • Der Anschluss wird zusätzlich für Internet und Telefon genutzt und ist im Paketpreis enthalten.
  • Streamingtechnik oder zusätzliche Geräte wie Set-Top-Boxen werden als kompliziert empfunden.
  • In der Wohnung steht kein ausreichend schneller Internetzugang für Streaming zur Verfügung.

Ob sich eine Kündigung lohnt, hängt deshalb vor allem von der tatsächlichen Nutzung und vom Preisvergleich mit anderen Empfangswegen ab. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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