Handwerkerkosten absetzen: bis zu 1.200 Euro Steuerbonus sichern

Symbolbild: Viele Renovierungen und Reparaturen lassen sich steuerlich begünstigen. Entscheidend sind Arbeitskosten, Rechnung und Überweisung, dann sind bis zu 1.200 Euro Steuerbonus pro Jahr möglich. | Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Viele Renovierungen und Reparaturen lassen sich steuerlich begünstigen. Entscheidend sind Arbeitskosten, Rechnung und Überweisung, dann sind bis zu 1.200 Euro Steuerbonus pro Jahr möglich.
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Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Wer Renovierung oder Reparatur in der Wohnung oder am Haus von einem Betrieb erledigen lässt, kann über die Steuer bis zu 1.200 Euro pro Jahr sparen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob verstopfter Abfluss, neuer Anstrich oder Arbeiten im Garten: Der Steuerbonus kann sich bei vielen typischen Maßnahmen lohnen, weil er die Steuerschuld direkt mindert. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) hin.

Entscheidend ist, dass nicht die komplette Rechnung zählt, sondern vor allem die Arbeitsleistung. So lassen sich Kosten planbarer machen, gerade bei größeren Vorhaben, die ohnehin anstehen.

So hoch ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Anerkannt werden bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten pro Jahr. Davon werden 20 Prozent als Steuerermäßigung berücksichtigt. Das ergibt maximal 1.200 Euro Steuerbonus.

Begünstigt sind laut Lohi typischerweise:

  • Arbeitslohn der Handwerker
  • Fahrtkosten
  • Kosten für eingesetzte Maschinen
  • Verbrauchsmittel
  • Entsorgungskosten

Nicht begünstigt sind in der Regel Materialkosten wie Fliesen, Farbe oder Pflastersteine. Diese müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.

Welche Arbeiten zählen und wer profitieren kann

Die Bandbreite ist groß. Genannt werden unter anderem Schornsteinfegerarbeiten, Waschmaschinenreparaturen, das Anbringen einer Markise, der Ausbau des Dachbodens, eine Terrassenüberdachung oder auch ungewöhnlichere Leistungen wie Klavierstimmen oder das Umsiedeln eines Wespennests.

Vom Bonus profitieren können sowohl Eigentümer als auch Mieter, wenn die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird. Dazu zählt auch das unmittelbare Umfeld oder das Grundstück.

Ebenfalls umfasst sein können eine mietfreie Studentenwohnung des Kindes sowie eine Ferienwohnung innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Wichtige Voraussetzungen: vor Ort, Rechnung, Überweisung

Damit das Finanzamt die Handwerkerleistung anerkennt, sind die Formalien entscheidend:

  • Die Arbeit muss im Haushalt oder auf dem Grundstück ausgeführt werden
  • Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen
  • Die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung

Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Als Nachweise dienen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug zusammen mit der Rechnung. Laut Lohi muss der Betrieb nicht zwingend in der Handwerksrolle eingetragen sein, solange es sich um einen gewerblich tätigen Anbieter handelt.

Neubau: Absetzen ist möglich, aber erst nach Einzug

Weniger bekannt ist, dass Handwerkerleistungen auch bei einem Neubau absetzbar sein können. Laut Lohi ist dafür wichtig, dass die Arbeiten erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Eigentümer dort tatsächlich wohnen.

Als Nachweis für den Einzugstag kann etwa ein Umzugstermin mit einer Spedition oder die Ummeldung bei der Meldebehörde dienen. Als bezugsfertig gilt ein Haus, wenn Türen und Fenster eingebaut sind und Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen sowie eine funktionierende Heizung vorhanden sind.

Nicht kombinierbar mit manchen Förderungen und so lässt sich der Bonus doppelt nutzen

Eine steuerliche Förderung entfällt, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein anderes staatliches Förderprogramm genutzt wird, etwa Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der KfW. Werden nur einzelne energetische Maßnahmen gefördert, können andere Handwerkerleistungen rund um die Immobilie weiterhin steuerlich berücksichtigt werden.

Ist der Höchstbetrag in einem Jahr ausgeschöpft, kann eine Aufteilung größerer Vorhaben helfen. Die Lohi empfiehlt, größere Maßnahmen zu splitten und die Rechnungsstellung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, damit der Vorteil in zwei Jahren genutzt werden kann.

Unterm Strich entscheidet oft weniger die Maßnahme selbst als die saubere Rechnung und unbare Zahlung darüber, ob der Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro tatsächlich ankommt.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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