Grundsteuer-Streit in Baden-Württemberg: Urteil am 20. Mai

Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv)
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München. Für viele Hausbesitzer in Baden Württemberg rückt eine wichtige Entscheidung näher. Der Bundesfinanzhof will am Mittwoch, 20. Mai seine Urteile zu Klagen gegen die neue Grundsteuer des Landes verkünden.

Im Mittelpunkt stehen zwei Verfahren aus Stuttgart und Karlsruhe. Eigentümer hatten gegen die seit dem vergangenen Jahr geltende Landesregelung geklagt. Unterstützt werden sie vom Eigentümerverband Haus + Grund und vom Bund der Steuerzahler. Beide Organisationen wollen erreichen, dass das baden württembergische Grundsteuergesetz gekippt wird.

Das höchste deutsche Finanzgericht verhandelte die Fälle in München. Eine klare Richtung ließ der II. Senat dabei nicht erkennen. Vorsitzende Richterin Franceska Werth sagte während der mündlichen Verhandlung lediglich: „Dann müssen wir mal schauen, wie wir das sehen.“ Auch nach der Entscheidung könnte der Streit weitergehen. Die Kläger fordern, dass das Verfahren dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart vorgelegt wird.

Kläger sehen Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Bereits in erster Instanz hatte das Finanzgericht Baden Württemberg die Klagen im Juni abgewiesen. Die Kläger halten das Landesmodell dennoch für verfassungswidrig. Ihrer Ansicht nach verletzt die Berechnung der Steuer den Gleichheitsgrundsatz.

So funktioniert das Modell in Baden Württemberg

Das Land nutzt ein vergleichsweise einfaches Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer. Entscheidend ist vor allem der Wert des Grundstücks.

  • Grundlage ist die Grundstücksfläche.
  • Diese wird mit dem Bodenrichtwert multipliziert.
  • Gebäude, Mieteinnahmen oder Nutzung spielen für den Wert kaum eine Rolle.

Nur die sogenannte Steuermesszahl fällt niedriger aus, wenn auf dem Grundstück ein Wohngebäude steht.

Kritik an großen Unterschieden

Nach Darstellung der Kläger führt das Modell dazu, dass Eigentümer von Ein und Zweifamilienhäusern mit großen Grundstücken häufig stärker belastet werden. Zudem basieren die Bodenrichtwerte auf größeren Zonen. Selbst entlang einer Straße können Immobilien deutlich unterschiedliche Werte haben.

Die Finanzverwaltung weist diese Kritik zurück. Ob das Modell Bestand hat, entscheidet nun der Bundesfinanzhof. Das Urteil dürfte für viele Eigentümer im Südwesten große Bedeutung haben. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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