Genehmigung klären: Brunnenbau im Garten richtig planen

Wer einen Brunnen anlegen möchte, um Grundwasser zu schöpfen, muss das Vorhaben in Deutschland bewilligen lassen. | Foto: Robert Günther/dpa-mag
  • Wer einen Brunnen anlegen möchte, um Grundwasser zu schöpfen, muss das Vorhaben in Deutschland bewilligen lassen.
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Brunnenbau im Garten. Wer im eigenen Garten Grundwasser nutzen will, muss vor dem Bohren meist die Wasserbehörde einschalten und kann so Rückbau, Bußgeld und unnötige Kosten vermeiden.

Brauner Rasen, welkende Hecken und Einschränkungen beim Trinkwasserverbrauch machen einen eigenen Brunnen für viele Eigentümer attraktiv. Rechtlich zählt aber nicht nur das Grundstück, sondern vor allem die Nutzung des Grundwassers. Das erläutert Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen zwar grundsätzlich in einem gewissen Rahmen über ihr Grundstück und den Boden darunter verfügen. Eine Brunnenbohrung fällt nach Kempers Einordnung aber nicht einfach darunter. «Brunnenbau bezweckt in aller Regel Grundwasserförderung», sagt Rolf Kemper. Diese Gewässernutzung muss mindestens angezeigt werden und braucht in vielen Fällen eine Bewilligung.

Schon die Probebohrung ist oft anzeigepflichtig

Ob ein Grundstück für einen Brunnen geeignet ist, klären Fachfirmen meist mit einer Probebohrung. Dabei wird geprüft, wie tief das Grundwasser liegt, wie der Boden beschaffen ist und ob genug Wasser gefördert werden kann. Bereits dieser Test ist Kemper zufolge in der Regel anzeigepflichtig.

Bis etwa 15 Meter Probebohrung genügt vielerorts eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Bei größeren Tiefen ist häufig eine förmliche Zulassung nötig. Zuständig sind in der Regel die unteren Wasserbehörden bei Landratsämtern und kreisfreien Städten. In Stadtstaaten ist die jeweilige Landesbehörde zuständig.

Auch für den eigentlichen Brunnen hängt das Verfahren unter anderem von der Tiefe ab. Bis etwa 15 Meter reicht laut Kemper vielerorts ebenfalls eine Anzeige. Weil die Vorgaben regional unterschiedlich sein können, ist die Klärung vor der Beauftragung besonders wichtig.

Fachfirmen kennen die Formalitäten und haften im Ernstfall

Nach einer erfolgreichen Prüfung wird der Brunnen eingebohrt oder eingeschlagen. «Das erledigen überwiegend Fachfirmen, die die Formalitäten kennen und einhalten», sagt Rechtsanwalt Kemper. Für Eigentümer hat das einen praktischen Vorteil: Kommt es bei den Arbeiten zu einer Verunreinigung des Grundwassers, haftet die Fachfirma.

Vor dem Start sind vor allem diese Punkte entscheidend:

  • ob die Probebohrung angezeigt oder zugelassen werden muss
  • in welcher Tiefe Grundwasser zu erwarten ist
  • ob für den Brunnen selbst eine Anzeige reicht
  • welche Nutzung des Wassers erlaubt ist
  • ob Trockenheit zusätzliche Einschränkungen auslöst

Genutzt werden darf Brunnenwasser etwa für Beete oder Rasen. Auch ein Pool kann unter Umständen damit befüllt werden. Länder können diese Nutzung laut Kemper bei sommerlicher Trockenheit jedoch begrenzen oder untersagen. Selbst das Gießen kann dann auf Abend- oder Nachtstunden beschränkt werden. Eine bereits erteilte Zulassung schützt nicht automatisch vor solchen Einschränkungen.

Ein Brunnen ohne Erlaubnis kann teuer werden

Wer einen Brunnen ohne möglicherweise erforderliche Genehmigung errichtet hat, kann die Zulassung nachträglich beantragen. Gelingt das nicht, drohen zusätzliche Kosten. «Wenn eine nachträgliche Zulassung ausscheidet, wird die Wasserbehörde nicht nur den Verschluss, sondern den Rückbau des Brunnens verlangen», sagt Rolf Kemper.

Hinzu kommt in der Regel ein Bußgeld. Die Höhe legen die zuständigen Behörden im Einzelfall fest. Für die Kosten des Brunnenbaus gibt es keine pauschale Rechnung, weil Brunnenart, Bohrtiefe, Bodenbeschaffenheit, Ergiebigkeit und eigener Wasserbedarf entscheidend sind. Je niedriger der Grundwasserspiegel liegt, desto tiefer muss gebohrt werden. Das erhöht den Aufwand.

Für einen realistischen Kostenvergleich empfiehlt Kemper, drei oder vier Angebote einzuholen. Praktisch lohnt sich ein Gartenbrunnen vor allem dann, wenn Genehmigung, Tiefe, Wassermenge und Nutzungseinschränkungen vorab zusammenpassen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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