Geld bei Mietwagen-No-Show zurückholen: Kreditkarte hilft

Wer seinen Mietwagen nicht rechtzeitig abholt, riskiert, dass die Reservierung als "No-Show" verbucht wird und das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist. | Foto: dpa
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Mietwagen-Geld zurückholen. Wenn eine Mietwagenstation ein reserviertes Auto wegen Verspätung nicht mehr herausgibt, ist das Geld oft trotzdem schon gezahlt. Wer mit Kreditkarte gebucht hat, kann die Zahlung unter Umständen über die Bank zurückholen.

Wer einen Mietwagen über ein Vergleichsportal bucht, erhält meist einen sogenannten Voucher als Reservierungsbestätigung. Kommt es bei der Abholung zu einer Verspätung, sollte die Station möglichst früh informiert werden. Ohne Hinweis kann die Buchung als Nichterscheinen, also als sogenannter "No-Show", gewertet werden.

In diesem Fall kann es passieren, dass das Auto nicht mehr bereitgestellt wird. Gleichzeitig bleibt die bereits gezahlte Reservierung häufig zunächst bestehen.

Warum das Geld oft nicht direkt erstattet wird

Bei Buchungen über Vergleichsportale läuft die Zahlung in vielen Fällen über einen Vermittler, auch Broker genannt. Dieser erhält das Geld zunächst und leitet es erst an die Mietwagenfirma weiter, wenn der Mietvertrag an der Station unterschrieben wurde. Darauf weist das Europäische Verbraucherschutzzentrum hin.

Kommt es wegen einer Verspätung nicht zur Fahrzeugübernahme, muss die Reklamation daher meist beim Vermittler erfolgen. Laut Verbraucherschützern reagieren Broker in solchen Fällen jedoch nicht immer kooperativ.

Chargeback über die Kreditkarte kann eine Lösung sein

Bleibt eine Beschwerde beim Vermittler ohne Erfolg, kann ein sogenanntes Chargeback-Verfahren helfen. Dabei wird die Kreditkartenzahlung über die Bank zurückgebucht. Ob und bis wann das möglich ist, hängt von der jeweiligen Bank und vom Kreditkartenanbieter ab.

Das Verfahren kann laut Verbraucherschützern in verschiedenen Situationen greifen:

  • wenn ein reserviertes Fahrzeug wegen «No-Show» nicht mehr herausgegeben wird
  • wenn eine Leistung bezahlt wurde, aber nicht erbracht wurde
  • wenn Zusatzleistungen ohne klare Zustimmung berechnet wurden

Auch bei untergeschobener Zusatzversicherung möglich

Ein Chargeback kann auch funktionieren, wenn Mitarbeitende einer Station eine Zahlung als Kaution darstellen, tatsächlich aber eine zusätzliche Versicherung buchen. Solche Fälle kommen laut Verbraucherschützern vor.

Um Probleme möglichst zu vermeiden, lohnt sich ein genauer Blick in den Mietvertrag vor der Unterschrift. Änderungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Außerdem empfiehlt es sich, eine Kopie des Vertrags mitzunehmen, um spätere Unstimmigkeiten nachvollziehen zu können. So lässt sich im Streitfall besser prüfen, ob eine Rückbuchung über die Kreditkarte möglich ist. dpa/red

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Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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