Fußfessel bei häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg: Neues Warnsystem startet

Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild) | Foto: Jonas Walzberg/dpa
  • Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild)
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Stuttgart. In Baden-Württemberg startet ein neues Schutzsystem für Opfer häuslicher Gewalt: Ab 1. Juli können besonders gefährliche Täter per Fußfessel überwacht werden. Bei Annäherung an festgelegte Schutzzonen werden Betroffene automatisch gewarnt und die Polizei alarmiert. Das Land reagiert damit auf mehr als 17.000 registrierte Opfer im vergangenen Jahr.

Es ist der höchste Stand seit zehn Jahren. In der Regel sind Frauen betroffen. Täglich erfasst die Polizei demnach rund 50 neue Fälle und etwa 30 verletzte Opfer.

Was sich ab 1. Juli ändert

Künftig kann eine Fußfessel nach richterlichem Beschluss auch bei häuslicher Gewalt, Partnerschaftsgewalt und in Stalking-Fällen angeordnet werden. Bislang ist das in Baden-Württemberg nur bei terroristischen Gefährdern möglich.

Betroffene sollen automatisch über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich ein potenzieller Täter einer festgelegten Schutzzone nähert. Gleichzeitig wird die Polizei alarmiert. Die Maßnahme ist für Hochrisikofälle gedacht. Zunächst ist sie auf höchstens sechs Monate befristet und kann jeweils um drei Monate verlängert werden.

Was die Technik leisten kann

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung arbeitet mit GPS. Die Fußfessel des Täters kann in Echtzeit mit einem Gerät des Opfers kommunizieren. So lässt sich feststellen, ob jemand verbotene Bereiche betritt oder sich einer geschützten Person nähert.

  • Warnung für das Opfer bei Annäherung an die Schutzzone
  • Automatische Alarmierung der Polizei
  • Überwachung von Rückkehrverboten und Annäherungsverboten
  • Einsatz nur nach Gerichtsbeschluss

Nach dem neuen Gesetz kann die Polizei zudem sogenannte Bewegungsbilder auswerten. Dabei werden Bewegungsdaten analysiert, um Muster und regelmäßige Aufenthaltsorte zu erkennen. Nach Angaben des Landes dürfen die Daten nur genutzt werden, wenn das System Alarm schlägt. Nach zwei Monaten müssen sie gelöscht werden.

Was die Fußfessel nicht kann

Die Maßnahme schützt nicht automatisch vor jeder Tat. Eine Fußfessel hält einen Täter körperlich nicht auf. Sie kann Verstöße sichtbar machen und Hilfe früher auslösen. Eine Garantie gegen schwere Gewalt gibt es aber nicht.

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig spricht von einem wichtigen Baustein, aber nicht von einer alleinigen Lösung. Nach Einschätzung des Innenministeriums ergänzt die elektronische Aufenthaltsüberwachung bestehende Mittel wie Gefährderansprachen, Wohnungsverweise, Annäherungsverbote und Risikobewertungen. Sie ersetzt diese Maßnahmen nicht.

Warum es auch Kritik gibt

Kritiker sehen in der Auswertung von Bewegungsdaten einen erheblichen Eingriff in Grundrechte. Auch die Landesregierung betont deshalb, dass es keine allgemeine Überwachung geben solle. Der Einsatz sei an klare Voraussetzungen gebunden: Es müsse ein hohes Risiko bestehen und ein Gericht müsse die Maßnahme anordnen.

Andere Länder wie Hessen, Sachsen und Bayern haben ähnliche Regeln bereits eingeführt. Auch auf Bundesebene gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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