Fahrassistenzsysteme Pflicht EU: Was ab 7. Juli gilt
- Symbolbild: Ab 07. Juli sind in der EU für Neuwagen zwei weitere Assistenzsysteme Pflicht. Eine GDV-Auswertung zeigt, dass vor allem Notbremsassistenten die Schadenhäufigkeit deutlich senken können.
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Fahrassistenzsysteme Pflicht EU. Ab dem 07. Juli müssen Neuwagen in der EU mit zwei zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein, und Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deuten darauf hin, dass diese Technik Unfälle und Schäden spürbar reduzieren kann.
Wer ein Auto neu kauft oder ein Leasingfahrzeug wechselt, trifft diese Pflicht direkt, weil die Ausstattung nicht mehr „extra“ ist, sondern zur Zulassung dazugehört. Im Alltag heißt das vor allem mehr Unterstützung in Stressmomenten wie stockendem Verkehr, kurzen Unaufmerksamkeiten oder beim Rangieren.
Der GDV hat dafür Daten aus der Kfz-Versicherung sowie Informationen einzelner Autohersteller ausgewertet und die Schadenhäufigkeit von Fahrzeugen mit und ohne bestimmte Assistenzsysteme verglichen.
Welche Assistenzsysteme besonders oft Schäden verhindern
Den größten messbaren Effekt sieht der GDV beim Notbremsassistenten. Fahrzeuge mit diesem System verursachen laut Analyse zehn Prozent seltener Kfz-Haftpflichtschäden als vergleichbare Fahrzeuge ohne Notbremsassistent.
Weitere untersuchte Systeme zeigen ebenfalls eine niedrigere Schadenhäufigkeit, aber mit kleinerem Abstand. Bei automatischer Distanzregelung, Spurwechsel- und Spurhalteassistenten sowie <b>Parkassistenten</b liegt der Rückgang jeweils bei fünf Prozent.
Diese Werte beschreiben Unterschiede in der Schadenhäufigkeit in Versicherungsdaten. Sie sind ein Hinweis auf eine Sicherheitswirkung, ersetzen aber keine Aussage dazu, wie sich ein einzelnes Modell in jeder Situation verhält.
Was ab Dienstag, 07. Juli für Neuwagen in der EU Pflicht ist
Bereits seit Juli 2024 werden in der Europäischen Union nur noch Neuwagen zugelassen, die neun Assistenzsysteme an Bord haben. Dazu zählen:
- Geschwindigkeitsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Notbremsassistent
- Notbremslicht
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Rückfahrassistent
- Reifendrucküberwachung
- Unfalldatenspeicher (Black-Box)
- Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Ab dem 07. Juli kommen zwei weitere Pflichten hinzu:
- Ablenkungs-Warnsystem
- Erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich an der Fahrzeugfront bei Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern
Praktische Einordnung für Kauf, Leasing und Gebrauchtwagen
Für den Alltag bedeutet die EU-Pflicht vor allem, dass die Basissicherheit bei neuen Fahrzeugen einheitlicher wird. Beim Fahrzeugwechsel lohnt sich in der Praxis ein Blick auf drei Punkte:
- Neuwagen: Die Pflichtsysteme sind Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen, nicht nur ein Ausstattungspaket.
- Leasing und Dienstwagen: Bei neuen Verträgen ist die Ausstattung zunehmend „gesetzt“, was Vergleiche zwischen Modellen erleichtert.
- Gebrauchtwagen: Je nach Erstzulassung können wichtige Systeme fehlen, besonders wenn das Fahrzeug vor Juli 2024 zugelassen wurde.
Als praktische Konsequenz bleibt, dass moderne Assistenzsysteme laut GDV-Auswertung zwar nicht jeden Unfall verhindern, aber die Wahrscheinlichkeit für Haftpflichtschäden messbar senken können, besonders durch Notbremsassistenten.
Autor:Meike Jakob aus Landau |