Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe und Steuerfolgen im Überblick

Elterngeld: Anspruch, Höhe, Elterngeld Plus und steuerliche Folgen. | Foto: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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Elterngeld. Wer nach der Geburt weniger arbeitet oder pausiert, kann mit Elterngeld einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens ausgleichen und typische Steuerfolgen besser einplanen.

Gerade bei Paaren und Alleinerziehenden stellt sich früh die gleiche Praxisfrage: Besteht überhaupt Anspruch, wie hoch fällt die Zahlung realistisch aus und wann kann ein Steuerklassenwechsel die Berechnung beeinflussen. Eine Einordnung dazu gibt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Wie stark Elterngeld genutzt wird, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rund 1,61 Millionen Mütter und Väter in Deutschland erhielten im Jahr 2025 Elterngeld. Rund 40 Prozent wählten die Variante Elterngeld Plus.

Anspruch: Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen

Unabhängig davon, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus genutzt wird, gilt seit April 2025 eine wichtige Einkommensgrenze. Anspruch haben nur noch Elternpaare, verheiratet oder unverheiratet, sowie Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro.

Wichtig für die Einordnung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Vereinfacht ergibt es sich aus steuerpflichtigen Einnahmen minus steuerlichen Abzügen, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen. Deshalb kann ein gemeinsames Jahresbruttoeinkommen von zum Beispiel 200.000 Euro trotzdem dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt und damit ein Anspruch besteht.

Höhe: Zwischen 300 und 1.800 Euro, Elterngeld Plus läuft länger

Sind die Voraussetzungen erfüllt, liegt Elterngeld grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Je höher dieses Netto, desto höher fällt in der Regel das Elterngeld aus.

Elterngeld Plus ist für viele Familien eine praktische Option, wenn während des Bezugs wieder stundenweise gearbeitet werden soll. Im Kern gilt:

  • Elterngeld Plus kann doppelt so lange gezahlt werden wie Basiselterngeld.
  • Dafür ist der monatliche Betrag geringer.

Steuerklasse: Wie ein Wechsel die Elterngeld-Basis verändern kann

Was viele werdende Eltern nicht auf dem Schirm haben: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die spätere Elterngeldhöhe schon vor der Geburt beeinflussen, ohne dass mehr gearbeitet werden muss. Ein Hebel kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel sein.

Bei Ehepaaren ist verbreitet die Kombination Steuerklasse 3 und 5. Sie ist vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen üblich, weil in Steuerklasse 3 die monatlichen Abzüge niedriger sind.

Für die Elterngeldberechnung ist das relevante Prinzip einfach: Wenn das Netto in den Monaten vor der Geburt höher ist, kann auch das für die Berechnung herangezogene Netto steigen. Laut VLH sollte daher der Elternteil, der nach der Geburt überwiegend betreut, rechtzeitig von Steuerklasse 5 oder gegebenenfalls 4 in Steuerklasse 3 wechseln, spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt.

Beamte können laut VLH häufig etwas später wechseln und haben meist etwa einen Monat länger Zeit.

Steuerfolgen: Elterngeld ist steuerfrei, kann aber den Steuersatz erhöhen

Ein Steuerklassenwechsel kann die Elterngeldhöhe verbessern, er ändert aber nicht die grundsätzliche steuerliche Einordnung. Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es kann jedoch im Jahr des Bezugs den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen. Der VLH-Vorstand weist darauf hin, dass dadurch nicht selten eine Steuernachzahlung entstehen kann.

Praktisch relevant ist außerdem die Rollenverteilung bei der Betreuung: Wechselt nach einer gewissen Zeit der betreuende Elternteil, richtet sich die Elterngeldhöhe ab dann nach dem vorherigen Nettogehalt dieser Person. War diese Person in Steuerklasse 5, kann das die Berechnungsbasis verschlechtern. In solchen Fällen lohnt eine nüchterne Gesamtrechnung, welche Steuerklassen-Kombination über den gesamten Zeitraum am günstigsten ist.

Mehr Informationen zur Einordnung durch den VLH finden sich unter https://www.vlh.de/presse oder per E-Mail an presse@vlh.de.

Unterm Strich hilft eine frühzeitige Planung, Anspruch, voraussichtliche Höhe und mögliche Steuernachzahlungen so zu sortieren, dass es im Bezugsjahr keine finanziellen Überraschungen gibt.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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