Elementarschutz: Was sich bei Wohngebäudeversicherungen ändern soll

Beim Hauskauf oder Versicherungswechsel kann Elementarschutz künftig automatisch mit drin sein. Entscheidend bleibt, wie hoch das Risiko am Standort ist und welche Prävention möglich ist. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Beim Hauskauf oder Versicherungswechsel kann Elementarschutz künftig automatisch mit drin sein. Entscheidend bleibt, wie hoch das Risiko am Standort ist und welche Prävention möglich ist.
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Elementarschutz Klimarisiken Prävention. Wohngebäudeversicherungen könnten im Neugeschäft künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, sodass Schäden durch Naturgefahren nicht erst nach einem Ereignis finanziell zum Problem werden.

Im Alltag bedeutet das vor allem mehr Klarheit, ob und wie ein Haus gegen Starkregen, Hochwasser oder ähnliche Ereignisse abgesichert ist, und welche Rolle Eigenvorsorge und kommunale Schutzmaßnahmen dabei spielen.

Hintergrund ist eine geplante Reform, die das Bundesjustizministerium nach Angaben aus dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Eckpunkten für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung vorbereiten will. Diskutiert wird außerdem, wie bestehende Wohngebäude-Verträge zu einem Stichtag erweitert werden könnten, verbunden mit der Prüfung einer Opt-out-Möglichkeit.

Warum ein ruhiges Schadenjahr wenig über das Risiko aussagt

Beim GDV wird betont, dass ein moderates Naturgefahrenjahr keine Entwarnung ist. Als Einordnung aus der Fachseite kam im Umfeld der Debatte der Hinweis, der Klimawandel wirke als Verstärker von Extremereignissen. Genannt werden Starkregen, Hochwasser, Hitze und Waldbrände, die häufiger und intensiver auftreten könnten.

Praktisch wichtig ist dabei die Unterscheidung der Gefahrentypen, weil Schutz und Kosten je nach Lage stark variieren können. Ein Starkregenereignis im Flachland, eine Sturzflut in einem engen Mittelgebirgstal oder eine Sturmflut an der Küste brauchen jeweils andere Konzepte.

Prävention am Gebäude und Schutz durch die öffentliche Hand

Aus Sicht der Expertenrunde, auf die der GDV verweist, kann Eigenvorsorge an einzelnen Stellen helfen, etwa an typischen Eintrittsstellen für Wasser.

  • Kellerzugänge so gestalten, dass Wasser schwerer eindringt
  • Lichtschächte prüfen und absichern

Gleichzeitig gilt: Bei extremen Wasserständen, wie sie etwa beim Ahrtal-Hochwasser eine Rolle spielten, reichen Maßnahmen am Gebäude allein oft nicht aus. Dann werden öffentliche Schutzinfrastruktur, Retentionsräume und langfristige Investitionen als zentrale Bausteine genannt.

Konfliktpunkt: Bauen in Risikogebieten

Ein Kernpunkt der Debatte ist das Bauen in Hochrisikozonen. Der GDV stellt Prävention als erste Säule heraus und ordnet ein, dass weiteres Bauen in gefährdeten Bereichen das Schadenpotenzial erhöht.

In der Diskussion wurden als mögliche Grundlagen für mehr Transparenz genannt:

  • ein bundesweites Naturgefahrenportal
  • ein Naturgefahrenausweis für einzelne Gebäude

Auch politisch wird laut GDV über strengere Regeln gesprochen, damit der Zuwachs an Gebäuden in gefährdeten Bereichen gestoppt wird. Gleichzeitig bleibt die Frage, wer solche Regeln durchsetzt und wie mit Bestandsgebäuden und Wiederaufbau nach Schäden umzugehen ist.

Welche Lösung der GDV favorisiert

Der GDV verweist auf sein Modell „Elementar Re“ als integrierten Ansatz. Genannt wird eine Kombination aus Prävention, Versicherungslösung und einer staatlichen Stop-Loss-Regelung für extreme Ereignisse. Das Ziel sei, Risiken breiter abzusichern, Beiträge bezahlbar zu halten und Anreize zur Prävention nicht zu schwächen.

Unterm Strich läuft die Debatte auf eine praktische Konsequenz hinaus: Elementarschutz wird voraussichtlich stärker zum Standard, während Prävention und Bau-Regeln darüber entscheiden, wie bezahlbar und wirksam Absicherung langfristig bleibt. [red]

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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