Elementarschutz bei Starkregen: Was abgedeckt ist und was fehlt
- Starkregen-Schäden sind oft nicht in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten. Entscheidend ist, ob eine Elementarschadenversicherung vereinbart ist und ob Rückstau mitversichert wurde.
- Foto: © GDV / Scheper-Stuke
- hochgeladen von Thorsten Kornmann
Elementarschutz bei Starkregen. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind in vielen Fällen nicht über die normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sondern nur über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Nach starken Gewittern zeigt sich im Alltag oft erst, wo das Risiko liegt: Wasser drückt über Kellerfenster, Lichtschächte oder den Abfluss ins Haus, weil die Kanalisation überlastet ist. Genau an dieser Stelle unterscheiden sich Policen, die „Sturm und Hagel“ abdecken, von Verträgen mit Elementarschutz.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass trotz steigender Versicherungsdichte weiterhin rund 41 Prozent der Wohngebäude keinen Elementarschutz haben. Der Kernpunkt für Eigentümerinnen und Eigentümer ist damit weniger die Wetterlage, sondern die Frage, welche Schäden im Vertrag tatsächlich eingeschlossen sind.
Was die Wohngebäudeversicherung meist abdeckt und was nicht
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel in der Regel enthalten. Das betrifft typischerweise Schäden am Dach, an der Fassade oder an Fenstern, wenn Wind oder Hagel die Ursache ist.
Für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau gilt laut GDV eine andere Logik: Diese Schäden sind normalerweise nur abgesichert, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.
Warum Starkregen auch ohne Flussnähe zum Problem werden kann
Viele Risiken werden unterschätzt, wenn ein Gebäude nicht an einem Fluss steht. Der GDV beschreibt den typischen Ablauf bei Starkregen so: In kurzer Zeit fallen große Wassermengen, die Kanalisation kann überlastet werden, und Wasser gelangt dann über Lichtschächte, Türen oder Rückstau ins Gebäude.
Finanziell kann das relevant sein, weil Elementarschäden im Schnitt teurer ausfallen. Für 2025 nennt der GDV einen bundesweiten Durchschnitt von rund 4.700 Euro pro versichertem Elementarschaden. Bei Sturm und Hagel lag der Durchschnittsschaden bei etwa 2.100 Euro.
Zahlen zur Schadenshöhe: Einordnung für den Alltag
Für 2025 beziffert der GDV die Schäden durch Naturgefahren in der Sachversicherung auf rund 1,4 Milliarden Euro.
- Rund 1,0 Milliarde Euro entfielen auf Sturm und Hagel.
- Rund 400 Millionen Euro entfielen auf Elementargefahren.
Zusätzlich verweist der GDV auf eine Langzeitperspektive: Seit Beginn der GDV-Messungen im Jahr 2002 verursachen allein Elementarschäden durchschnittlich rund 2 Milliarden Euro pro Jahr.
Welche Police was schützt: Gebäude und Hausrat trennen
Für die praktische Einordnung ist die Trennung wichtig:
- Wohngebäudeversicherung: schützt das Gebäude selbst.
- Hausratversicherung: schützt bewegliche Sachen im Haushalt, etwa Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte.
Der GDV rät dazu, Policen zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern. Für Mieterinnen und Mieter ist der entscheidende Punkt, ob die Hausratversicherung Elementarschäden einschließt.
Risiko am Standort grob einschätzen: Hochwassercheck des GDV
Wer eine erste Orientierung zur Gefährdung am eigenen Standort sucht, kann laut GDV den Hochwassercheck nutzen. Das digitale Angebot zeigt, wie stark ein Standort durch Flusshochwasser und Starkregen gefährdet ist.
Prävention am Haus: Maßnahmen, die der GDV nennt
Neben Versicherungsschutz nennt der GDV bauliche und organisatorische Maßnahmen, die Schäden reduzieren können:
- Rückstausicherungen
- gesicherte Kellerfenster und Lichtschächte
- wasserdichte Türen in gefährdeten Bereichen
- wertvolle Gegenstände nicht direkt auf dem Kellerboden lagern
Debatte um „Elementar Re“: Was das Modell bedeuten würde
Der GDV schlägt mit „Elementar Re“ ein Modell vor, das die Schutzlücke schließen soll. Die Grundidee: Elementarschutz würde beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zum Regelfall und wäre automatisch enthalten, könnte aber aktiv abgewählt werden.
Für sehr große Extremereignisse beschreibt der GDV einen Mechanismus, bei dem zunächst Versicherer und Rückversicherer zahlen. Erst bei außergewöhnlichen Extremkatastrophen mit mehr als 30 Milliarden Euro Schadensumme soll ein staatlicher Stop-Loss-Mechanismus greifen.
Der GDV ordnet außerdem ein, dass Frankreich aus seiner Sicht keine direkte Blaupause ist. Zwar sei dort die Versicherungsdichte hoch, das System stehe aber wegen steigender Klimarisiken unter Finanzierungsdruck. Ein Untersuchungsbericht der französischen Regierung („Rapport de mission Langreney“) beziffere den zusätzlichen Finanzierungsbedarf auf rund 1,3 Milliarden Euro.
Am Ende entscheidet für den Alltag vor allem diese Konsequenz: Ohne vereinbarten Elementarschutz bleibt Starkregen in vielen Verträgen eine Versicherungslücke, die sich nur durch eine Police mit passendem Zusatzbaustein und sinnvolle Prävention am Gebäude verkleinern lässt. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |