E‑Auto-Prämie bekommen: Steuerbescheid wird Voraussetzung

E-Auto-Förderung klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird’s schwierig: Für den Antrag sind die letzten zwei Einkommensteuerbescheide nötig. | Foto: dpa
  • E-Auto-Förderung klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird’s schwierig: Für den Antrag sind die letzten zwei Einkommensteuerbescheide nötig.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

E‑Auto‑Förderung. Wer die neue staatliche Prämie für ein Elektroauto beantragen will, braucht künftig meist auch aktuelle Steuerbescheide. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das erstmals eine abgegebene Steuererklärung, obwohl bisher keine Pflicht bestand.

Seit Montag, 19. Mai, ist das neue Onlineportal für die Förderung freigeschaltet. Die Bundesregierung hatte das Programm zuvor angekündigt. Anträge lassen sich nun digital stellen. Die Prämie gilt rückwirkend auch für Elektroautos, die seit Mittwoch, 1. Januar, neu zugelassen wurden.

Für den Antrag reichen jedoch Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere nicht aus. Gefordert werden auch die beiden letzten Einkommensteuerbescheide. Diese stellt das Finanzamt erst aus, nachdem eine Steuererklärung eingereicht und bearbeitet wurde.

Viele Arbeitnehmer könnten erstmals eine Steuererklärung abgeben

"Denn zahlreiche Arbeitnehmer geben bislang überhaupt keine Steuererklärung ab - schlicht, weil sie dazu nicht verpflichtet sind", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. "Besonders Ledige mit ausschließlich lohnsteuerpflichtigem Einkommen verzichten oft jahrelang auf eine freiwillige Erklärung." Genau diese Gruppe könnte nun erstmals unter Zugzwang geraten.

Grund ist die neue Struktur der Förderung. Die Höhe der Prämie hängt nicht nur vom Fahrzeug ab, sondern auch vom Haushaltseinkommen und der Familiengröße. Maximal sind bis zu 6000 Euro möglich. Maßgeblich ist das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Dieses steht verbindlich erst im Einkommensteuerbescheid.

Ohne Steuerbescheid fehlt damit der Nachweis für Einkommen und Anspruch. Ein Antrag auf die Förderung lässt sich dann nicht abschließen.

Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden

Wer bisher keinen Steuerbescheid besitzt, kann freiwillige Steuererklärungen nachreichen. Das ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Erst danach erstellt das Finanzamt die entsprechenden Bescheide, die für den Förderantrag benötigt werden.

"Rechtlich bedeutet das zwar keine automatische neue Abgabepflicht im steuerlichen Sinne", erklärt Karbe-Geßler. "Niemand wird allein wegen der Förderung plötzlich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen." Praktisch koppelt der Staat die Förderung jedoch an Unterlagen, die nur über eine Steuererklärung entstehen.

Digitale Identität wird für den Antrag benötigt

Auch technisch gibt es eine weitere Voraussetzung. Für den Förderantrag ist eine digitale Identität notwendig. Möglich ist entweder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.

Erst damit lässt sich ein Bund-ID-Konto mit der nötigen Sicherheitsstufe anlegen. Ohne diese digitale Anmeldung ist kein Antrag möglich.

Besonders für Rentner, Studierende oder Geringverdiener ohne bisherigen Kontakt zum Finanzamt kann das Verfahren aufwendiger sein. Die Bundesregierung prüft deshalb weitere Nachweise für Personen ohne Steuerbescheid, etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenmitteilungen. Konkrete Regeln dazu stehen noch aus. Für viele Interessierte entscheidet damit zunächst die Steuererklärung darüber, ob die Förderung genutzt werden kann. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.