DUH klagt gegen Shein wegen erneuter „PFOA-frei“-Werbung
- Wer online Küchen- oder Textilprodukte bestellt, verlässt sich oft auf Schlagworte wie „PFOA-frei“ – genau dagegen geht die Deutsche Umwelthilfe nun juristisch vor.
- Foto: stokkete/stock.adobe.com
- hochgeladen von Wochenblatt Redaktion
Verbraucher: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen Shein vor, weil der Onlinehändler eine Bratpfanne erneut als „PFOA-frei“ beworben haben soll – obwohl PFOA in der EU seit Jahren verboten ist und Shein sich laut DUH bereits im Februar per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, diese Aussage nicht mehr zu verwenden.
Nach Angaben der DUH richtet sich die Klage vor dem Landgericht Berlin gegen die für den deutschen Onlineshop verantwortliche Gesellschaft Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin. Hintergrund ist demnach, dass Shein zwar nach einer erneuten Abmahnung nochmals eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben habe, eine von der DUH geltend gemachte Vertragsstrafe aber nicht bezahlt worden sei.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Kernpunkt: Die Formulierung „PFOA-frei“ kann laut DUH einen gesetzlichen Mindeststandard als besonderen Produktvorteil erscheinen lassen. Zudem könne der Eindruck entstehen, ein Produkt sei frei von „Ewigkeitschemikalien“, obwohl das so nicht zwingend stimmt.
Warum „PFOA-frei“ bei Pfannen trotzdem missverständlich sein kann
PFOA (Perfluoroctansäure) gehört zur Stoffgruppe der PFAS und ist in der Europäischen Union verboten. Wird trotzdem mit „PFOA-frei“ geworben, kann das nach Einschätzung der DUH irreführend sein, weil damit eine Selbstverständlichkeit hervorgehoben wird.
Die DUH weist außerdem darauf hin, dass viele Antihaftbeschichtungen aus PTFE bestehen, das selbst zur PFAS-Gruppe zählt. Eine „PFOA-frei“-Aussage sagt daher nach Darstellung der Organisation nichts darüber aus, ob eine Pfanne insgesamt frei von PFAS ist oder ob andere PFAS-Verbindungen enthalten sein könnten.
- Beworbenes Produkt: Bratpfanne (im Shein-Onlineshop laut DUH mit „PFOA-frei“ beworben)
DUH nennt weitere Untersuchungsergebnisse zu Shein-Produkten
Unabhängig vom Pfannenfall berichtet die DUH von eigenen Laboruntersuchungen zu Shein-Produkten. Demnach hätten drei Viertel der auf PFAS untersuchten Textil-Produkte die geltenden EU-Grenzwerte überschritten. Als Beispiel nennt die Organisation eine Kapuzenjacke für Jugendliche, die mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert gelegen haben.
Die DUH fordert in dem Zusammenhang strengere Kontrollen von Online-Importen, wirksame Sanktionen gegen irreführende Werbung sowie ein umfassendes Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten. Der Fall zeigt, wie stark der Markt für Online-Importe zunehmend über Produktkennzeichnungen und rechtliche Mindeststandards mitentschieden wird. [red]
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |