Duales Studium: Wann Arbeitgeber Rentenbeiträge übernehmen
- Dual studieren heißt auch: Rentenpunkte sammeln. In Hörsaal- und Praxisphasen sind dual Studierende rentenversichert – anders als viele andere Studierende.
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Duales Studium. Dual Studierende müssen Rentenbeiträge nicht immer selbst zahlen: Bei keinem Gehalt oder weniger als 325 Euro im Monat übernimmt der Arbeitgeber die Pflichtbeiträge vollständig.
Anders als viele andere Studierende sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines dualen Studiums während dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Entscheidend ist nicht, ob ein Arbeitsentgelt fließt. Die Höhe des Entgelts bestimmt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, wer die Beiträge trägt.
Unter 325 Euro zahlt der Arbeitgeber allein
Wird kein Gehalt gezahlt, werden die Rentenbeiträge aus einem fiktiven Monatseinkommen berechnet. Verdienen dual Studierende weniger als 325 Euro pro Monat, müssen sie diese Beiträge nicht selbst zahlen. In diesen Fällen übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag.
Ab einem Monatsverdienst von mehr als 325 Euro werden die Beiträge geteilt. Dann zahlen dual Studierende und Arbeitgeber jeweils ihren Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Kein Gehalt: Beiträge werden auf Grundlage eines fiktiven Monatseinkommens berechnet.
- Weniger als 325 Euro im Monat: Der Arbeitgeber zahlt die Rentenbeiträge vollständig.
- Mehr als 325 Euro im Monat: Studierende und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
Theorie und Praxis gelten gemeinsam als duales Studium
Bei dualen Studiengängen wechseln sich Lernphasen an Hochschule oder Berufsakademie und Praxisphasen im Betrieb ab. In der Praxis arbeiten Studierende in dem Unternehmen, mit dem sie einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Für die spätere Rente zählt damit schon die Zeit im dualen Studium als Pflichtversicherungszeit, auch wenn der eigene Beitrag je nach Verdienst ganz vom Arbeitgeber getragen wird. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |