Digitaler Steuerbescheid ab 2027: So kommt Post vom Finanzamt
- Symbolbild: Wer die Steuererklärung online abgibt, bekommt den Steuerbescheid ab Januar 2027 in der Regel digital ins ELSTER-Postfach. Papier gibt es nur noch nach aktivem Widerspruch, und die Einspruchsfrist startet unabhängig vom Öffnen.
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Digitaler Steuerbescheid. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Steuerbescheid in der Regel digital zugestellt, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde.
Statt eines Briefs im Briefkasten landet der Bescheid dann im ELSTER-Postfach oder im Postfach der Steuer-Software, die für die Abgabe genutzt wurde. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. gibt es Papierbescheide künftig nur noch, wenn die Papierzustellung aktiv ausgewählt wird.
Wichtig für den Alltag ist vor allem der Fristbeginn. Der digitale Bescheid gilt rechtlich am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, auch wenn das Dokument noch nicht geöffnet wurde. Ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
So funktioniert die Umstellung und wo der Bescheid landet
Die Finanzverwaltung stellt beim digitalen Versand vom bisherigen Opt-in auf ein Opt-out um. Bisher musste der elektronische Versand im ELSTER-Konto aktiv beantragt werden. Ab 2027 ist es umgekehrt, sofern die Steuererklärung online abgegeben wurde.
Der Abruf erfolgt über:
- das ELSTER-Postfach oder
- das Postfach der Steuer-Software, mit der die Erklärung übermittelt wurde.
Ein zusätzlicher Versand per Brief ist dabei nicht vorgesehen.
Papierbescheid weiter bekommen: nur mit aktivem Widerspruch
Wer weiterhin einen Bescheid in Papierform erhalten möchte, kann das im ELSTER-Konto einstellen. Der Widerspruch ist bereits möglich. In ELSTER lässt sich unter „Formulare & Leistungen“ die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ auswählen. Diese Einstellung gilt dauerhaft, bis sie wieder geändert wird.
Die Neuregelung betrifft Steuerbescheide, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden, unabhängig davon, für welches Steuerjahr die Erklärung eingereicht wurde.
Keine Zustellung per E-Mail, aber Hinweis aufs neue Dokument
Der Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt. Stattdessen informiert eine E-Mail darüber, dass ein neues Dokument im ELSTER-Postfach bereitliegt. Verwendet wird die in ELSTER hinterlegte E-Mail-Adresse.
Zur Identifizierung kann die E-Mail die Steuernummer enthalten. Weitere persönliche Daten sind laut Darstellung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. nicht Bestandteil dieser Benachrichtigung.
Fristen im Blick: Warum der vierte Tag entscheidend ist
Beim digitalen Bescheid zählt nicht, wann das Dokument tatsächlich abgerufen wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bereitstellung in ELSTER. Rechtlich gilt der Bescheid am vierten Tag nach Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die einmonatige Einspruchsfrist.
Das kann vor allem dann relevant werden, wenn das Finanzamt von der eingereichten Steuererklärung abweicht. Korrekturen über einen Einspruch sind nur innerhalb der Frist möglich.
Praktische Punkte, die vor der nächsten Abgabe helfen können
Für den reibungslosen Empfang empfiehlt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. vor allem organisatorische Schritte rund um ELSTER:
- prüfen, ob E-Mail-Benachrichtigungen in ELSTER aktiviert sind
- die in ELSTER hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell halten
- den ELSTER-Zugang und die Gültigkeit des Zertifikats prüfen
- das E-Mail-Postfach regelmäßig kontrollieren, damit neue Dokumente zeitnah auffallen
Wer die Steuererklärung weiterhin in Papierform einreicht, erhält den Bescheid wie gewohnt per Post. Damit bleibt auch für Menschen ohne Internetzugang, etwa aus Alters- oder Gesundheitsgründen, eine analoge Zustellung möglich.
Unterm Strich wird der digitale Steuerbescheid 2027 für viele zum Standard, entscheidend bleibt aber, die Benachrichtigung und die Fristen zuverlässig im Blick zu behalten.
Autor:Meike Jakob aus Landau |