Balkonkraftwerk anmelden: Registrierung in wenigen Minuten

Ein Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. | Foto: dpa
  • Ein Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
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Balkonkraftwerk registrieren. Ein steckerfertiges Solargerät auf Balkon, Garage oder im Garten liefert eigenen Strom. Damit die Anlage legal betrieben wird, muss sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung dauert meist nur wenige Minuten und kann komplett online erledigt werden.

Steckerfertige Solaranlagen gelten als einfacher Einstieg in die private Stromerzeugung. Sie werden am Balkongeländer, an der Hauswand oder auf dem Garagendach montiert und speisen den erzeugten Strom direkt in den Haushalt ein. Auch wenn sie vergleichsweise klein sind, verlangt der Gesetzgeber eine Anmeldung.

Die Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister, kurz MaStR. Die Plattform dient der Bundesnetzagentur dazu, einen Überblick über installierte Stromerzeugungsanlagen in Deutschland zu behalten und statistische Daten zur Leistung zu erfassen.

Registrierung im Marktstammdatenregister Schritt für Schritt

Die Anmeldung erfolgt online über die Internetseite des Marktstammdatenregisters unter www.marktstammdatenregister.de. Dort wird zunächst die Registrierung einer Anlage gestartet und anschließend der passende Anlagentyp ausgewählt.

  • Auf der Website die Option „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“ auswählen.
  • Danach „Solaranlage“ anklicken.
  • Im nächsten Schritt „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ auswählen.
  • Falls noch kein Konto existiert, ein Benutzerkonto anlegen und über den Link in der Bestätigungsmail aktivieren.
  • Mit den Zugangsdaten anmelden und die Anlage registrieren.

Während der Anmeldung fragt die Bundesnetzagentur mehrere Pflichtangaben zur Anlage ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Standort der Anlage mit genauer Adresse
  • Name der Anlage. Standardmäßig ist „Balkonkraftwerk“ hinterlegt.
  • Datum der ersten Inbetriebnahme
  • Anzahl und Gesamtleistung der installierten Module
  • Leistung des Wechselrichters
  • Nummer des Stromzählers
  • Optional Angaben zu einem vorhandenen Stromspeicher wie Kapazität und Leistung

Nach Abschluss erscheint eine Bestätigung mit der sogenannten MaStR-Nummer. Diese kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Änderungen wie eine höhere Leistung, ein zusätzlicher Speicher oder die Stilllegung der Anlage lassen sich später über das Benutzerkonto aktualisieren.

Netzbetreiber wird automatisch informiert

Mit der Registrierung erhält der örtliche Netzbetreiber automatisch eine Information über die Anlage. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist seit Mai nicht mehr erforderlich.

In manchen Haushalten muss jedoch noch der Stromzähler ausgetauscht werden. Befindet sich ein älteres Modell ohne Rücklaufsperre im Zählerschrank, wird es in der Regel durch ein modernes Gerät ersetzt.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos, wenn sie selbst vorgenommen wird. Wird ein Installationsbetrieb oder ein Dienstleister damit beauftragt, können Kosten entstehen. Der eigentliche Registrierungsprozess dauert in vielen Fällen nur etwa vier Minuten. Für Betreiber bedeutet das vor allem eine kurze Formalität, bevor der selbst erzeugte Solarstrom offiziell genutzt werden kann. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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