Arbeitslosengeld nach Elternzeit sichern: Aufteilung kann Anspruch kosten

Planungsthema für Eltern: Eine Aufteilung, die steuerlich oder für die Rente sinnvoll wirkt, kann beim Bezug von Arbeitslosengeld Nachteile bringen. | Foto: dpa
  • Planungsthema für Eltern: Eine Aufteilung, die steuerlich oder für die Rente sinnvoll wirkt, kann beim Bezug von Arbeitslosengeld Nachteile bringen.
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Arbeitslosengeld nach Elternzeit sichern. Wie Eltern die Kindererziehungszeit untereinander aufteilen, kann darüber entscheiden, ob nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wird die Zeit überwiegend einem Elternteil zugerechnet, kann beim anderen eine Lücke in der Arbeitslosenversicherung entstehen.

Darauf weist das Portal Anwaltauskunft.de unter Verweis auf ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts in Chemnitz hin. Entscheidend ist, dass für Arbeitslosengeld in der Regel mindestens zwölf Monate mit Versicherungspflicht nachgewiesen werden müssen.

Im verhandelten Fall hatte eine Ärztin nach der Geburt ihres Kindes zunächst Mutterschaftsgeld erhalten und anschließend Elternzeit genommen. Auch der Vater ging ab der Geburt des Kindes in Elternzeit.

Aufteilung der Erziehungszeit führte zu Versicherungslücke

Die Eltern erklärten gegenüber der Rentenversicherung, dass die für Renten- und Arbeitslosenversicherung relevante Kindererziehungszeit unterschiedlich verteilt werden sollte. Die ersten 13 Monate wurden dem Vater zugeordnet, die letzten vier Monate der Mutter.

Rechtlich sind Elternzeit und Kindererziehungszeit jedoch nicht dasselbe. Eltern können die Kindererziehungszeit zwar untereinander aufteilen, sie aber nicht gleichzeitig für sich beanspruchen.

Als das Arbeitsverhältnis der Ärztin nach der Elternzeit endete, beantragte sie Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte den Antrag ab. Durch die gewählte Aufteilung der Kindererziehungszeit konnte ihr keine ausreichende Zeit mit Versicherungspflicht angerechnet werden.

Mindestens zwölf Monate Versicherung nötig

Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Monate, die offiziell dem Vater als Kindererziehungszeit zugeordnet waren, konnten bei der Mutter nicht als Versicherungszeit berücksichtigt werden. Dadurch entstand eine längere Lücke.

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt grundsätzlich eine Mindestzeit von zwölf Monaten mit Versicherungspflicht. Fehlt ein Teil dieser Monate, kann der Anspruch entfallen.

Nach Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Swen Walentowski sollten Eltern die Entscheidung über die Zuordnung sorgfältig prüfen. "Eltern müssen sich bei der Aufteilung von Erziehungszeiten bewusst sein, dass steuerliche oder rentenrechtliche Optimierungen weitreichende Nachteile beim Schutz gegen Arbeitslosigkeit nach sich ziehen können", erklärt er.

Informationen zu Kindererziehungszeiten und deren Aufteilung stellt auch die Deutsche Rentenversicherung online bereit. Dort wird erläutert, wie sich Eltern Rentenanwartschaften während der Erziehungszeit verteilen können. Die Entscheidung über die Zuordnung kann jedoch auch Folgen für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit haben. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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