Alkoholverbot in Rheinland-Pfalz: Das gilt an Bahnhöfen

Ab dem 15. Oktober gilt das Alkoholverbot bundesweit an Bahnhöfen.  | Foto: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
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Rheinland-Pfalz. Reisende dürfen auf den Bahnhöfen im Land seit Donnerstag, 15. Oktober, keinen Alkohol mehr trinken. Das Verbot gilt an allen 425 Bahnhöfen, die von der Deutschen Bahn betrieben werden, sowie auf den Bahnsteigen.

Ausgenommen sind Restaurants und Bars innerhalb der Bahnhöfe. Dort bleibt der Alkoholkonsum erlaubt. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin im Gepäck transportiert oder nach dem Einkauf mitgenommen werden.

Deutsche Bahn will Sicherheit und Sauberkeit verbessern

Mit dem bundesweiten Alkoholkonsumverbot will die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben Konflikte, Gewalt unter Alkoholeinfluss und Müll verringern. An knapp 40 Bahnhöfen in Deutschland, an denen schon zuvor ein Alkoholverbot galt, habe das Unternehmen positive Erfahrungen gemacht.

Reisende werden mit Aushängen, Plakaten und Durchsagen auf die Regel hingewiesen. Mitarbeitende und Sicherheitskräfte sollen Verstöße direkt ansprechen.

Bei Verstößen drohen Platzverweis und Hausverbot

Die Deutsche Bahn setzt das Verbot über ihr Hausrecht durch. Wer dennoch Alkohol trinkt, kann des Bahnhofs verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen ist ein Hausverbot möglich. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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