Alkohol in Lebensmitteln erkennen: Darauf beim Einkauf achten

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: Alkohol kann in unerwarteten Produkten wie Aufbackbrötchen enthalten sein. | Foto: dpa
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Alkohol in Lebensmitteln erkennen. In manchen Backwaren, Desserts oder Soßen steckt Alkohol, obwohl er auf den ersten Blick nicht erwartet wird. Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt, ob er zugesetzt wurde. Das kann besonders für Schwangere, Kinder oder abstinent lebende Alkoholkranke relevant sein.

Alkohol wird nicht nur in Getränken verwendet. Laut Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) dient er in einigen Lebensmitteln auch als Konservierungsmittel oder Geschmacksträger. Selbst Produkte wie Aufbackbrötchen oder Croissants können geringe Mengen enthalten.

Gerade bei verpackter Ware lässt sich das über die Zutatenliste erkennen. Bei unverpackten Produkten etwa in der Bäckerei empfiehlt das BZfE, gezielt nachzufragen.

Diese Lebensmittel können Alkohol enthalten

Typische Beispiele sind nicht nur offensichtliche Produkte wie Weinbrandpralinen oder Desserts mit Spirituosen. Auch in anderen Lebensmitteln kann Alkohol zugesetzt sein, etwa:

  • Aufbackbrötchen und Croissants
  • Fertigkuchen
  • Desserts und Pralinen
  • Grillsoßen
  • Salatdressings
  • Speiseeis

Der Alkohol sorgt dort teilweise für längere Haltbarkeit oder verstärkt das Aroma.

Diese Begriffe in der Zutatenliste weisen darauf hin

Nicht immer steht schlicht „Alkohol“ auf der Verpackung. Auch andere Bezeichnungen weisen auf zugesetzten Alkohol hin. Dazu gehören laut BZfE unter anderem:

  • Alkohol
  • Ethanol
  • Äthanol
  • Ethylalkohol
  • Trinkalkohol
  • alkoholische Zutaten wie Weinbrand, Rum, Cognac, Sherry oder Amaretto

Wer solche Begriffe in der Zutatenliste findet, kann davon ausgehen, dass Alkohol Bestandteil des Produkts ist.

„Alkoholfrei“ bedeutet nicht immer komplett ohne Alkohol

Auch bei Getränken lohnt sich ein genauer Blick auf die Kennzeichnung. Bier oder Wein dürfen als „alkoholfrei“ bezeichnet werden, wenn sie bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Getränke mit der Angabe „0,0 % Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ enthalten höchstens 0,05 Volumenprozent. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Varianten eher für Schwangere.

Kinder sollten nach Einschätzung der Verbraucherschützer trotzdem darauf verzichten. Der Geschmack könne die Hemmschwelle senken, später alkoholische Getränke zu probieren. Auch für abstinent lebende Alkoholkranke kann der Geschmack Erinnerungen auslösen.

Alkohol verkocht beim Erhitzen nicht vollständig

Beim Kochen oder Backen verschwindet Alkohol nicht komplett. Selbst nach dem Erhitzen können noch Reste im Essen bleiben.

Wer für Schwangere, Kinder oder abstinent lebende Alkoholkranke kocht, kann laut BZfE deshalb besser ganz auf Alkohol als Zutat verzichten. Ähnliche Aromen lassen sich auch mit Fruchtsäften, Gemüsebrühe sowie Gewürzen wie Zimt, Vanille, Anis oder Kardamom erreichen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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