Portale für Bedienungsanleitungen: Vorsicht vor Abofalle und Trojanern
- Bei Portalen für Bedienungsanleitungen sollten Nutzer vorsichtig werden. Fragen Sie lieber direkt beim Hersteller nach einem neuen Manual.
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Portale für Bedienungsanleitungen. Das Elektrogerät wird nach Jahren wieder in Betrieb genommen oder neu eingerichtet, aber die Bedienungsanleitung ist im Keller, in irgendeinem Ordner abgeheftet oder bereits entsorgt? Verbraucher suchen dann im Netz und geraten in fiese Fallen der Portale, die Bedienungsanleitungen zum Download anbieten.
Vorsicht vor Websites wie htts://www.bedienungsanleitung.ng; https://manuell.de; manuals.lib; libbe.de. Diese Portale bieten angeblich Bedienungsanleitungen zum Download an, von allen Herstellern und aus allen Sparten. Verbraucher fallen immer wieder auf die Tricks der falschen Anbieter rein. Die Portale stehen seit Jahren im Netz.
Portale für Bedienungsanleitungen: Vorsicht vor Trojanern
Klickt man ein Manual auf https://bedienungsanleitung.ng zum Download an, schlägt der Virenscanner Alarm: Spyware, blockiert! Wer Pech hat, landet nach der Suche im Netz dem Portal, wenn der Trojaner zum Ausspähen aller Passwörter gerade neu programmiert ist. Dann erkennt der Virenscanner die Schadsoftware nicht und Nutzer wissen nichts davon. Nach Ausspähen aller Passwörter können Online-Kriminelle mit Schadsoftware auch auf das Endgerät zugreifen.
Nutzer können auch auf den Portalen https://manuall.de, manuals.lib sowie libbe.de in Betrugsfallen tappen. Nicht immer versteckt sich Spyware hinter dem Angebot. Nutzer geraten in Abofallen oder bezahlen, ohne eine Dienstleistung zu erhalten.
Manche falschen Anbieter verstecken den Download direkt hinter einer PDF, die auch noch den Namen seriöser Anbieter missbraucht, wie https://d.otto.de oder gzhls.at.
Portale für Bedienungsanleitungen bieten keine Dienstleistung an
Nutzer berichten, dass sie nach Bezahlungen kein Manual zum Download fanden, und sind damit in eine Online-Betrugsfalle getappt. Andere tappten in eine Abofalle und der Betrag wurde nun monatlich über die Kreditkarte oder Paypal vom Konto abgebucht. Manche laden sogar einen Trojaner auf ihr Laptop.
In Abofalle geraten und Geld zurückerhalten?
Bei Paypal und auch bei Ihrer Bank können Sie die Beträge zurück buchen lassen. Nehmen Sie allerdings vorher Kontakt bei dem Portal-Betreiber auf. Eine E-Mail zur Kontaktaufnahme finden Sie meist Impressum. Teilen Sie mit, dass der Vertrag sowie auch das Abo nicht rechtsgültig zustande kam.
In der EU ist es Pflicht, dass Online-Shops klar erkennbar machen, was die beanspruchte Dienstleistung oder das Produkt kosten. Der Preis muss klar erkenntlich sein. Versteckt im Kleingedruckten oder hinter einem Link, macht dies den Online-Kaufvertrag rechtswidrig. Es bedarf keiner Kündigung. Um sicherzugehen, sollten Sie dem Online-Portal-Betreiber das mitteilen.
Denn bei PayPal ist eine Klärung des Falls im Anschluss zugunsten der betrogenen Kunden möglich. Paypal will jedoch meist Belege über den Kontakt zum Verkäufer. Schreiben Sie vorab dem Händler, um später Screenshots der Kommunikation beifügen zu können. Öffnen Sie anschließend unter „Aktivitäten“ den Punkt „Problem melden“ und wählen Sie als Grund „Ware oder Dienstleistung nicht erhalten“. Erklären Sie PayPal, dass der Händler nicht auf Ihre E-Mails reagiert und es keine Dienstleistung gegen das Entgelt gab. Alle relevanten Screenshots können Sie hochladen.
Kunden erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage ihr Geld zurück. Unter „Einstellungen“ und „Verkäuferprofil verwalten“ können Sie den Händler entfernen. Informieren Sie PayPal außerdem über die Abofalle. So kann der Zahlungsdienstleister die Funktion für weitere Abos in Ihrem Profil vorübergehend sperren.
Nach Kauf per Kreditkarte: So bekommen Sie ihr Geld zurück
Verbraucherinnen und Verbraucher, die per Kreditkarte bezahlt haben, sollten das Unternehmen zunächst per E-Mail kontaktieren. In dem Schreiben sollte auf den aus ihrer Sicht rechtswidrigen Vertrag hingewiesen und die sofortige Kündigung erklärt werden, da die versprochene Dienstleistung nicht erbracht worden sei. Bereits abgebuchte Beträge sollten zugleich zurückgefordert werden.
Bleibt eine Reaktion des Unternehmens aus, können Betroffene die Zahlungen über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren bei ihrer Hausbank zurückbuchen lassen. Eine Ausnahme gilt für Kundinnen und Kunden von American Express: Sie wenden sich direkt an Amex und nicht an ihre Bank.
Verbraucherschützer raten zudem, die Bank über den Verdacht einer Abofalle zu informieren und die erforderlichen Formulare für das Chargeback sorgfältig auszufüllen.
Auch Inkassoschreiben sollten Sie kurz und formlos widersprechen. Suchen Sie direkt auf den Seiten des Produzenten nach Bedienungsanleitungen. Sie können Manuals auch später noch anfordern beim entsprechenden Unternehmen. Warten Sie lieber ein paar Tage, bevor Sie Bedienungsanleitungen bei unseriösen Anbietern herunterladen. jg
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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