Pflegekammer Rheinland-Pfalz verliert auch vor dem Oberverwaltungsgericht

Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch die Pflegekammer wird von vielen Kammermitgliedern kritisiert. (Symbolbild) | Foto: Uwe Anspach/dpa
  • Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch die Pflegekammer wird von vielen Kammermitgliedern kritisiert. (Symbolbild)
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Mainz / Koblenz. Für Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz bleibt es dabei: Die Urteile gegen Beitragsbescheide der Landespflegekammer für 2025 sind rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat einen Antrag der Pflegekammer auf Zulassung einer Berufung abgelehnt.

Damit bleibt es bei den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz. Dort hatten mehrere Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen geklagt und Recht bekommen.

Gerichte sehen Mängel beim Vorgehen der Kammer

Das Verwaltungsgericht hatte nach Gerichtsangaben teils erhebliche Mängel beim Vorgehen der Kammer festgestellt. Weil keine Berufung zugelassen wurde, beantragte die Pflegekammer die Zulassung bei der nächsthöheren Instanz. Auch damit hatte sie keinen Erfolg.

Pflegekammer will Entscheidung umsetzen

Die Landespflegekammer in Mainz teilte mit, die Entscheidung nun unverzüglich umzusetzen. Nach eigenen Angaben wurde die Erhebung von Mitgliederdaten inzwischen weiterentwickelt. Daran werde kontinuierlich weitergearbeitet.

Nach Auffassung des Gerichts müssen auch Pflegefachpersonen erfasst werden, die nicht in klassischen Pflegeeinrichtungen arbeiten. Genannt werden etwa Tätigkeiten in Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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