Nach Debatte um "Lügenfritz": Länder wollen Politiker-Paragraf ändern

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.  | Foto: Marcus Brandt/dpa
  • Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.
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Hamburg. Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker könnten künftig seltener unter einen speziellen Straftatbestand fallen. Die Justizminister der Länder wollen den umstrittenen Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränken.

Bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg sprachen sich die Ressortchefs dafür aus, den besonderen Schutz vor Politikerbeleidigungen künftig vor allem auf kommunale Amts und Mandatsträger zu konzentrieren. Ein entsprechender Antrag aus Sachsen und Baden Württemberg fand Zustimmung.

Bislang stellt Paragraf 188 Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle „Personen des politischen Lebens“ unter verschärfte Strafe. Die Vorschrift war im Jahr 2021 verschärft worden. Hintergrund war unter anderem die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019.

Mehr Schutz für Kommunalpolitiker

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte, für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.

Auch Baden Württembergs Justizminister Moritz Oppelt betonte die Bedeutung der lokalen Ebene. Während Spitzenpolitiker eine harte politische Auseinandersetzung aushalten müssten, dürfe es nicht passieren, dass Kommunalpolitiker wegen Angriffen und Anfeindungen ihr Amt aufgeben.

Debatte nach Urteil zu „Lügenfritz“

Neue Aufmerksamkeit erhielt der Paragraf zuletzt nach Gerichtsentscheidungen. Das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn verhängte im März einen Strafbefehl gegen einen Facebook Nutzer. Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet und sollte dafür eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zahlen.

Nach dem Urteil forderten Unionspolitiker, Paragraf 188 ganz zu streichen. Politiker der SPD äußerten dagegen Zweifel an einer Abschaffung. Die Justizministerkonferenz setzt nun auf eine Einschränkung statt einer vollständigen Streichung. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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