Mehr als 1.290 Menschen abgängig: Rheinland-Pfalz verschärft Regeln in Asylunterkünften

Einige Abläufe auch in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wurden auf den Prüfstand gestellt. (Archivfoto) | Foto: Harald Tittel/dpa
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Mainz. Für Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz sollen strengere Kontrollen und schnellere Meldungen gelten, kündigte das Innenministerium in Mainz an. Die neue Landesregierung will Migration und Sicherheit enger verzahnen und den neuen europäischen Rechtsrahmen konsequent nutzen.

Innenminister Achim Schwickert (CDU) sagte im Innenausschuss des Landtages, Rheinland-Pfalz kombiniere operative Kontrolle mit Konsequenzen bei Regelverstößen. Ziel sei mehr Ordnung in den Landeseinrichtungen. Im Fokus stehen auch Bewohner, die als abgängig gelten, weil ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Frist für abgängige Bewohner soll kürzer werden

Bisher gelten Bewohner einer AfA in Rheinland-Pfalz als abgängig, wenn sie länger als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren. Künftig soll diese Frist auf zwei Tage sinken. Das hatte Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) angekündigt. Wer als abgängig gemeldet wird, wird nach Angaben des Ministeriums der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet. Staatliche Leistungen werden dann nicht mehr gezahlt.

Die Zahl der abgängigen Bewohner war zuletzt gestiegen. Schwickert sagte, das könne damit zusammenhängen, dass Menschen ohne Bleibeperspektive möglichst nicht mehr auf Kommunen verteilt würden. Sie blieben dadurch länger in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes.

Diese Maßnahmen prüft das Land

Seit dem Regierungswechsel seien Abläufe zur Feststellung, Meldung und Bearbeitung von Abgängigkeiten überprüft worden. Auch die Zusammenarbeit von Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Polizei sei intensiviert worden. Pflichtverletzungen sollen nach Angaben des Ministers konsequenter Folgen haben.

  • verschärfte Meldeauflagen
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
  • Asylverfahrenshaft in geeigneten Einzelfällen
  • verbesserte Datenerfassung durch neue Software

Für solche Schritte müsse immer der Einzelfall betrachtet werden, betonte Schwickert. Herber sagte, die neue Software solle die Datenlage verbessern. Ziel sei, Menschen in den Einrichtungen besser zu erfassen und unkontrolliertes Verlassen stärker zu verhindern.

Mehr als 1.290 Menschen als abgängig erfasst

Nach Angaben des Innenministeriums wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes zwischen 5. Februar und 5. August rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind demnach ausreisepflichtig.

Rheinland-Pfalz will außerdem die Voraussetzungen für ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum schaffen. Möglich wird das nach Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Das Zentrum soll in einer bestehenden AfA-Einrichtung Platz finden. Gedacht ist es für Menschen, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderes europäisches Land zuständig ist oder die dort bereits Schutz erhalten haben. Sie sollen mit verfahrenssichernden Maßnahmen untergebracht und in zuständige Staaten zurückgeführt werden. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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