IS-Prozess in Koblenz endet überraschend: Angeklagter freigesprochen

Das Gericht hat den 46-Jährigen freigesprochen. (Symbolbild) | Foto: dpa
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Koblenz. Nach rund 90 Verhandlungstagen hat das Oberlandesgericht Koblenz einen 46-Jährigen heute vom Vorwurf der IS-Mitgliedschaft und schwerer Gewaltverbrechen freigesprochen. Der Staat trägt die Kosten des Verfahrens und muss für die lange Untersuchungshaft entschädigen.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für Mord, Kriegsverbrechen oder eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, erklärte eine Gerichtssprecherin am Montag, 9. März. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen zwei Wochen können Rechtsmittel eingelegt werden.

Konflikt um Beweislast entscheidet Verfahren

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, sich 2015 für etwa einen Monat der Terrormiliz IS angeschlossen zu haben, nachdem diese seinen damaligen Wohnort Al-Sawana in Syrien eingenommen hatte. In ihrem Schlussvortrag ging die Anklage jedoch bereits von Teilen der ursprünglichen Vorwürfe ab.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragten zuletzt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Für weitere Tatvorwürfe sahen auch sie keine ausreichenden Beweise.

Schwere Vorwürfe ohne gerichtsfesten Nachweis

Zu Beginn des Prozesses hatte die Anklage dem Syrer vorgeworfen, an zwei Hinrichtungen von Kämpfern der oppositionellen Freien Syrischen Armee beteiligt gewesen zu sein und Zivilisten als Geiseln festgehalten zu haben. Noch vor der Urteilsverkündung räumte die Bundesanwaltschaft ein, dass sich diese Vorwürfe nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen lassen.

Entschädigung nach langer Untersuchungshaft

Der Angeklagte war nach seiner Festnahme in Mainz von März 2023 bis Anfang Juli 2024 in Untersuchungshaft. Für diesen Zeitraum erhält er eine Entschädigung aus der Staatskasse. Das gilt auch für Durchsuchungen seiner Wohnräume. Zudem übernimmt der Staat die Kosten des gesamten Verfahrens. dpa.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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