Gericht erlaubt Unterbrechung der Gäubahn: Pendler müssen jahrelang umsteigen

Die Gäubahn verbindet Stuttgart mit dem Süden Baden-Württembergs und der Schweiz. (Archivbild) | Foto: dpa
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Verkehr. Am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg steht fest, dass die Gäubahn während der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 unterbrochen werden darf. Für Fahrgäste bedeutet das, dass Züge zeitweise nicht mehr bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Landesnaturschutzverbandes ab. Die Richter bestätigten damit, dass die Strecke auch dann gekappt werden darf, wenn der neue Anschluss an den künftigen Tiefbahnhof noch nicht fertig ist.

Was das für Reisende bedeutet

Die Gäubahn verbindet Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen mit Zürich. Im Zuge der Bauarbeiten sollen die Züge künftig im Stadtteil Vaihingen enden. Wer in die Innenstadt will, muss dann mit Regionalzügen oder S Bahnen weiterfahren. Diese Übergangslösung soll mehrere Jahre dauern.

Nach Angaben der Deutschen Bahn verzögern sich die Arbeiten. Das hat einen praktischen Effekt für Pendler und Fernreisende. Die Züge können vorerst länger direkt bis zum Hauptbahnhof fahren. Eine Unterbrechung der Gäubahn ist laut Bahn frühestens ab 2028 geplant.

Umwelthilfe kündigt weitere Schritte an

Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. Die Deutsche Umwelthilfe will dennoch nicht aufgeben und eine Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht beantragen. Sie hält die geplante jahrelange Unterbrechung weiterhin für rechtswidrig, weil sie nach aktuellem Planungsstand nicht mehr erforderlich sei. dpa/red

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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