Antrag in Rheinland-Pfalz zurückgezogen: CDU setzt auf Gutachten

Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wurde Ende Juni dieses Jahres eingestellt, sagt die CDU-Fraktion. (Archivfoto) | Foto: Andreas Arnold/dpa
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Rheinland-Pfalz. Für die Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag soll künftig ein Gutachten zur Antwortpflicht bei parlamentarischen Anfragen maßgeblich sein. Deshalb hat die CDU-Fraktion ihren Antrag beim Verfassungsgerichtshof zurückgenommen.

Die Fraktion hatte das Verfahren noch in ihrer Oppositionszeit gegen die damalige Ampelregierung angestrengt. Nach Angaben einer Sprecherin geschah die Rücknahme im Juni. Wenige Tage später stellte der Verfassungsgerichtshof das Verfahren ein. Zuvor hatte der SWR berichtet.

Streit über öffentliche Antworten

Ende Dezember hatte die CDU der damaligen Landesregierung vorgeworfen, parlamentarische Anfragen wiederholt nicht ausreichend zu beantworten. Die Landesverfassung verpflichtet die Regierung grundsätzlich dazu, Fragen aus dem Landtag fristgerecht zu beantworten. Dazu zählen kleine und große Anfragen.

Im Mittelpunkt stand unter anderem eine große Anfrage aus dem Jahr 2021 zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in Staatskanzlei und Ministerien. Teile der Antworten waren damals nur in einer nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses erteilt worden. Die Regierung verwies dabei unter anderem auf den Datenschutz. Die CDU kritisierte, dass mögliche Missstände so für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar seien.

Gutachten soll künftig als Maßstab dienen

Als Grund für die Rücknahme nennt die CDU eine mündliche Zusage der neuen unionsgeführten Landesregierung. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags vom Dezember 2023 soll künftig als Richtschnur für Antworten auf parlamentarische Anfragen dienen.

Das Gutachten stellt klar, dass eine vollständige Verweigerung einer Antwort nur das letzte Mittel sein darf. Bei Konflikten mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten oder der Arbeitsfähigkeit der Regierung sollen zunächst andere Lösungen geprüft werden:

  • Antworten unter Geheimhaltungsvorkehrungen
  • Fristverlängerungen
  • Teilantworten

Die Regierung bleibe grundsätzlich auch bei zahlreichen oder umfangreichen Anfragen zur Antwort verpflichtet. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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