Angehörige scheitern mit Versuch einer neuen Anklage nach Ahrtal-Flut

Das Ehepaar Orth kämpft für juristische Konsequenzen, nachdem ihre Tochter in der Ahrtalflut gestorben ist. (Archivbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
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Koblenz. Für Hinterbliebene der Flutkatastrophe im Ahrtal ist ein weiterer Versuch gescheitert, Verantwortliche vor Gericht zu bringen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass es keine neue Anklage wegen möglicher Fehler im Krisenmanagement geben wird.

Im Mittelpunkt stand der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler von der CDU. Gegen ihn war zuvor ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch Mitte April ein.

Die Eltern eines Flutopfers wollten diese Entscheidung nicht akzeptieren. Ralph und Inka Orth warfen Pföhler sowie dem damaligen technischen Einsatzleiter des Landkreises fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Mit einem im November eingereichten Antrag wollten sie erreichen, dass doch noch Anklage erhoben wird.

Nach Angaben ihres Anwalts geschah der Antrag stellvertretend für die Opfer der Katastrophe.

136 Menschen starben bei der Flut

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland Pfalz 136 Menschen ums Leben. 135 davon starben im Ahrtal. Eine weitere Person aus der Region gilt bis heute als vermisst. Unter den Toten war auch die 22 Jahre alte Tochter der Antragsteller.

Juristischer Weg weitgehend ausgeschöpft

Die Ermittlungen gegen Pföhler und einen weiteren Mitarbeiter der technischen Einsatzleitung waren Mitte April eingestellt worden. Eine Beschwerde von Hinterbliebenen dagegen wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober zurück.

Daraufhin stellten die Betroffenen einen sogenannten Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht Koblenz. Auch dieser blieb nun erfolglos. Gegen die Entscheidung des Gerichts gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

Möglich bleibt lediglich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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