AfD-Verbot in Baden-Württemberg: Vogt warnt vor möglichen Folgen

Die CDU müsse sich der AfD auf politischer Ebene entgegenstellen, sagte Vogt. (Archivbild) | Foto: Christoph Schmidt/dpa
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Stuttgart. Für Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg bleibt die Auseinandersetzung mit der AfD vorerst vor allem eine politische Frage: CDU-Fraktionschef Tobias Vogt hält ein Verbotsverfahren derzeit für falsch und warnt vor zusätzlichen Spannungen.

In der Debatte um den Umgang mit der AfD stellt sich Vogt gegen ein Verbotsverfahren, wie es Ministerpräsident Cem Özdemir von den Grünen zuvor gefordert hatte. Auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der AfD sieht der CDU-Politiker skeptisch. Diesen Vorschlag hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst von der CDU gemacht.

„Man kann eine Partei verbieten, aber nicht den Unmut in der Bevölkerung“, sagte Vogt dem SWR. „Die Unzufriedenheit wäre damit nicht verschwunden.“ Die CDU müsse der AfD politisch entgegentreten und vor allem die Probleme lösen, die sie stark machten.

Vogt verweist auf Landtagswahl in Baden-Württemberg

Nach Vogts Darstellung haben Grüne und CDU bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März zwei Drittel der Mandate gewonnen. Daran zeige sich aus seiner Sicht, dass die politische Auseinandersetzung funktionieren könne. „Deshalb halte ich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegenüber der AfD zum aktuellen Zeitpunkt für falsch“, sagte Vogt.

Auch eine neue Arbeitsgruppe sei „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zielführend, sagte der CDU-Fraktionschef dem Sender. Er warnte davor, dass ein Verfahren Teile der AfD-Anhängerschaft weiter radikalisieren könne. Als mögliches Szenario nannte er eine rechtsextreme außerparlamentarische Opposition.

Parteiverbot läge am Ende in Karlsruhe

Vogt forderte, die bürgerliche Mitte dürfe sich nicht hinter einem Verbot verstecken, wenn die politische Auseinandersetzung ungemütlich werde. Ähnlich hatte sich zuletzt Hessens Ministerpräsident Boris Rhein von der CDU zum Vorstoß Wüsts geäußert. Auch er warnte vor der Erwartung einer schnellen Lösung.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Entscheiden würde anschließend das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für ein solches Vorgehen gegen die AfD ab. Vor allem in CDU und CSU sind viele skeptisch. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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