Zahngold und Schmuck von Toten gestohlen: Ex-Bestatter muss ins Gefängnis

Das Gericht sprach beide Angeklagten schuldig. | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Freiburg. Ein ehemaliger Bestatter muss nach dem Diebstahl von Zahngold und Wertgegenständen von Toten für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg sprach den 63-Jährigen der Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen schuldig. In 50 Fällen wertete das Gericht die Taten zugleich als Diebstahl.

Der Mann arbeitete beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg. Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren soll er seine Stellung genutzt haben, wenn er mit zur Einäscherung vorgesehenen Verstorbenen allein war. Laut Gericht brach er Goldzähne, Prothesen und Brücken teils mit grober Gewalt heraus. Auch Schmuck und andere Wertgegenstände, die den Toten als Beigabe mitgegeben worden waren, behielt er demnach.

Gold und Schmuck für knapp 250.000 Euro verkauft

Die 41-jährige Ehefrau unterstützte den Mann nach Überzeugung des Gerichts und verkaufte Gold und Schmuck bei einem Juwelier. Sie erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidigung hatte erklärt, sie habe auch wegen finanzieller Abhängigkeit geholfen. Das Gericht betonte dagegen, beide hätten von den Einnahmen profitiert. Die Frau habe sich unter anderem ein eigenes Nagelstudio ermöglicht.

Veräußert wurden demnach knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold sowie rund 360 Gramm Schmuck. Der Erlös lag bei knapp 250.000 Euro.

Fotos eines Mordopfers weitergegeben

Der Bestatter verschickte zudem Fotos eines unbekleideten weiblichen Mordopfers an Dritte, das er für die Bestattung herrichten sollte. Den Geschwistern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, sprach das Gericht dafür 2.000 Euro Schmerzensgeld zu. [dpa/red]

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