Versuchter Mord in Tübingen: Nachbar greift Frau im Schlaf an
- Ein junger Mann soll versucht haben, seine Nachbarin zu töten.
- Foto: Bernd Weißbrod/dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Tübingen. Ein Angriff auf eine schlafende Nachbarin beschäftigt derzeit das Landgericht Tübingen. Ein 20 Jahre alter Angeklagter hat zum Prozessbeginn eingeräumt, die Frau in ihrer Wohnung attackiert zu haben. „Was passiert ist, tut mir leid. Ich möchte es nicht leugnen“, sagte der Mann vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Nach den Ermittlungen soll er in der Nacht zum 17. Oktober gegen 2.30 Uhr in die verschlossene Wohnung der damals 24 Jahre alten Frau eingedrungen sein. Der Angeklagte erklärte, er habe zuvor stundenlang mit seiner Freundin telefoniert und gestritten. Danach habe er mehr Tabletten seines Epilepsie Medikaments eingenommen als üblich. An Teile der Nacht könne er sich nicht erinnern. Einen Tötungsvorsatz bestreitet er.
Angeklagter legt sich auf schlafende Frau
Laut Anklage legte sich der Mann auf die schlafende Nachbarin und hielt ihr Mund und Nase zu. Die Frau wehrte sich heftig und biss ihm in die Finger. Daraufhin ließ er von ihr ab und floh ins Treppenhaus.
Die Frau folgte ihm. Als sie ihn dort als ihren Nachbarn erkannte, soll er versucht haben, sie über das Geländer zu stoßen. Nach Überzeugung der Ermittler wollte er so verhindern, dass sie ihn anzeigt. Die 24-Jährige konnte sich losreißen, in ihre Wohnung flüchten und den Notruf wählen. Sie erlitt leichte Verletzungen und begab sich später für zehn Tage in psychotherapeutische Behandlung.
Ein Polizeibeamter sagte vor Gericht aus, dass der Wohnungsschlüssel des Angeklagten auch zur Wohnung der Nachbarin passte. Grund sei ein früheres Generalschlüsselsystem im Haus gewesen.
Nach Einschätzung der Ermittler könnte zudem ein Interesse an der Wohnung eine Rolle gespielt haben. Chatnachrichten zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter deuteten darauf hin, dass er über einen Umzug in die Wohnung der Frau nachgedacht habe. Hinweise auf ein sexuelles Motiv gebe es nicht.
Toxikologische Untersuchungen ergaben eine sehr hohe Konzentration eines Antiepileptikums im Blut des Angeklagten. Ein Gutachter erklärte, ähnliche Dosierungen seien in anderen Fällen bereits tödlich gewesen. Dass sich der Mann mehrfach übergeben habe, könnte die Wirkung abgeschwächt haben. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |