Tödliches Unglück vor Bregenz: Angeklagter bekennt sich im Prozess um deutsche Seglerin schuldig

Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der Angeklagte Fehler eingeräumt. (Symbolbild) | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
  • Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der Angeklagte Fehler eingeräumt. (Symbolbild)
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Bregenz. Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee ist ein wichtiges Detail hinzugekommen: Der angeklagte Sportbootfahrer hat vor dem Landesgericht Feldkirch eigenes Fehlverhalten eingeräumt.

Der 26 Jahre alte Österreicher bekannte sich nach Angaben der Nachrichtenagentur APA der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Er habe unaufmerksam gehandelt. Den Vorwurf des Mordes wies seine Verteidigerin demnach zurück.

Der Fall geht auf einen Bootsunfall vom 12. Oktober nahe Bregenz zurück. Bei bester Sicht und ruhiger See steuerte der Mann ein Motorboot, das mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars kollidierte. Die 57 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Günzburg wurde unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen, fiel ins Wasser und starb. Ihr Ehemann erlitt schwere Verletzungen.

Staatsanwaltschaft sieht Mordvorwurf offenbar selbst kritisch

Im ersten Prozess im April war der Mann zunächst wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Weil er damals darauf beharrt hatte, das Boot mit voller Konzentration gesteuert zu haben, wurde die Anklage später in bedingten Mord geändert. Gemeint ist damit, dass der Tod eines Menschen nicht direkt beabsichtigt wird, aber billigend in Kauf genommen sein könnte.

Nach APA-Angaben zeigte sich selbst der Staatsanwalt im aktuellen Verfahren nicht überzeugt, dass hier tatsächlich von Mord auszugehen ist. Ein Urteil wurde noch im Lauf des Tages erwartet. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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