Fixierter Patient stirbt bei Brand – Gericht stellt Verfahren gegen Klinikpersonal ein

Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sind vor Gericht. (Archivbild) | Foto: dpa
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Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat das Verfahren um den Tod eines fixierten Patienten in einem Pforzheimer Krankenhaus gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt.

Die Entscheidung betrifft zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte, die laut Anklage für den 58-Jährigen zuständig waren, der im Mai 2023 während eines Brandes starb. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten einem Vorschlag der Kammer zu. Endgültig eingestellt ist das Verfahren erst, wenn alle Auflagen bezahlt sind.

Konflikt um Verantwortung nach tödlichem Klinikbrand

Der Vorsitzende Richter betonte am Landgericht Karlsruhe, die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Zugleich stellte er klar: «Das ist kein Freispruch.»

Mehreren Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen. Gegen einen Arzt stand sogar der Vorwurf der Freiheitsberaubung mit Todesfolge im Raum. Er wies die Anschuldigungen zurück. Nach Einschätzung der Kammer erwies sich dieser Vorwurf im Verfahren als nicht haltbar.

Qualvoller Tod mangels Überwachung

Der Patient war in einem Raum neben der Notaufnahme mit Gurten auf einer Liege fixiert. Er versuchte, sich mit einem Feuerzeug zu befreien und setzte dabei die Gurte in Brand. Matratze und Kleidung fingen Feuer. Das Klinikpersonal konnte die Flammen nicht rechtzeitig löschen. Als das Feuer ausbrach, befanden sich die beiden angeklagten Pflegekräfte in einer Zigarettenpause.

Eingeliefert worden war der 58-Jährige mit einer Kopfplatzwunde, nachdem er betrunken und unter Medikamenteneinfluss auf einem Parkplatz gestürzt war. In der Notaufnahme verhielt er sich aggressiv, warf einen Drucker und schlug eine Pflegekraft.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters ergab ein Gutachten, dass «den überwiegenden Anteil der Verantwortung (...) der Getötete selber» trage. Die Angeklagten hätten den Patienten «medizinisch richtig versorgt». Das Gericht bewertete die individuelle Schuld daher als nicht besonders schwer und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Monatsgehalts einzustellen.

Die Geldauflagen liegen zwischen 2.300 und 5.000 Euro. Vorwürfe gegen weitere Klinikmitarbeiter waren bereits zuvor fallengelassen worden.

Protest der Nebenklage gegen Einstellung

Der Anwalt der Nebenklage, David Schneider-Addae-Mensah, der die Ehefrau und die drei erwachsenen Kinder des Verstorbenen vertritt, kritisierte die Entscheidung scharf. Er kündigte straf-, dienst- und zivilrechtliche Schritte gegen die Angeklagten, das Klinikum sowie gegen Mitglieder der Schwurgerichtskammer und den Staatsanwalt an, sollte das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Bei der Tat handele es sich um ein Verbrechen, eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. «Beide Ärzte haben sich nach vorläufiger Würdigung dieses Verbrechens strafbar gemacht, die beiden Pflegerinnen der Beihilfe dazu», erklärte der Anwalt. Eine Einstellung wegen geringer Schuld sei gesetzlich nur bei Vergehen zulässig. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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