Drei Tote in Esslingen: Familie reagiert entsetzt auf mildes Urteil
- Der Fahrer des Unfallwagens (rechts) wurde vom Amtsgericht Esslingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
- Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Esslingen. Nach dem tödlichen Unfall mit einer Mutter und ihren zwei kleinen Söhnen sorgt ein Urteil des Amtsgerichts Esslingen für Empörung bei den Hinterbliebenen. Der heute 55 Jahre alte Autofahrer ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Damit muss der Mann nicht ins Gefängnis, solange er sich an die Bewährungsauflagen hält. Zusätzlich verliert er für mindestens drei Jahre seinen Führerschein und muss den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen.
Kurz nach der Urteilsverkündung zeigte sich die Familie der Opfer tief enttäuscht. Der Ehemann der getöteten 39 Jahre alten Frau sprach vor dem Gericht von einer „Frechheit“. Die Angehörigen seien „lebenslang verurteilt“. Seine Frau und die beiden Kinder kämen nie wieder zurück.
Unfall auf Gehweg auf dem Weg zum Training
Der Unfall ereignete sich Ende Oktober in Esslingen bei Stuttgart. Die 39 Jahre alte Mutter war mit ihren drei und sechs Jahre alten Söhnen auf einem Gehweg unterwegs. Die Familie war auf dem Weg zum Fußballtraining der Kinder.
Nach Überzeugung des Gerichts verlor der Fahrer beim Heranfahren an eine rote Ampel die Kontrolle über sein Auto. Laut Anklage verwechselte er Gas und Bremse. Das Fahrzeug beschleunigte stark und raste schließlich auf den Gehweg.
Ein anderes Auto wurde bei dem Unfall ebenfalls getroffen. Dessen Fahrer erlitt leichte Verletzungen.
Auto beschleunigte auf fast 100 Kilometer pro Stunde
Nach den Feststellungen des Gerichts beschleunigte das Fahrzeug bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde auf fast 100 Kilometer pro Stunde. Durch eine Lenkbewegung geriet der Wagen auf den Gehweg und erfasste dort die Familie.
Die Wucht des Aufpralls war enorm. Laut Anklage wurden die Opfer teilweise rund 30 Meter weit geschleudert. Alle drei starben noch am Unfallort an schweren Verletzungen.
Ein technischer Defekt am Fahrzeug wurde durch einen Gutachter ausgeschlossen. Auch Hinweise auf Ablenkung durch ein Smartphone oder auf Alkohol oder Medikamente gab es laut Gericht nicht.
Die Richterin erklärte, der Fahrer habe sich vermutlich erschrocken, als sich der Verbrennungsmotor seines Hybridautos zugeschaltet habe. In dieser Situation habe er bremsen wollen, stattdessen aber das Gaspedal gedrückt. Mit zunehmender Geschwindigkeit sei er in einen Ausnahmezustand geraten und habe die Fehlreaktion nicht mehr korrigieren können.
Ein erfahrener Einsatzleiter der Polizei schilderte im Prozess die Eindrücke vom Unfallort. Besonders die Verletzungen der Kinder seien außergewöhnlich schwer gewesen. In 36 Dienstjahren habe er eine solche Situation noch nicht gesehen.
Der Angeklagte äußerte sich während des gesamten Verfahrens nicht selbst. Über seinen Verteidiger ließ er eine Erklärung verlesen und bat die Angehörigen um Entschuldigung. Das Geschehen habe Leben zerstört und Familien in tiefe Trauer gestürzt.
Angehörige wollen Berufung prüfen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können alle Beteiligten Rechtsmittel einlegen.
Die Nebenklage kündigte bereits an, Berufung prüfen zu wollen. Aus Sicht der Anwälte sind noch Fragen offen geblieben. Genannt wurden unter anderem Medikamente, die beim Fahrer gefunden worden sein sollen und nicht näher untersucht wurden. Auch bestimmte Bluttests zum möglichen Alkoholkonsum seien nicht erfolgt.
Sollte es zu einer Berufung kommen, würde sich das Landgericht Stuttgart erneut mit dem Fall befassen und das Verfahren komplett neu aufrollen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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